Die Universität Tübingen nimmt einen erneuten Anlauf, um die Vorwürfe gegen den Stammzellforscher Thomas Skutella zu prüfen.

Tübingen - Seit einigen Monaten wartet die Fachwelt auf einen Untersuchungsbericht der Universität Tübingen, der zu den Vorwürfen gegen den Stammzellforscher Thomas Skutella Stellung nimmt. In einer dürren Mitteilung kündigt die Hochschule nun an, dass "anlässlich eines konkreten Falls" eine externe Kommission die Arbeit übernehme. Ohne Namen zu nennen, erläutert der Tübinger Rektor Bernd Engler, dass man sich mit der eigenen Verfahrensordnung "ein Bein gestellt" habe: Die interne Untersuchungskommission sei "mehr mit juristischen als mit inhaltlichen Fragen befasst gewesen".

 

So sieht das bisherige Verfahren vor, dass einem Forscher ein "evidentes Fehlverhalten" nachgewiesen werden muss. Die Juristen seien sich nicht einig gewesen, ob diese Formulierung den Vorsatz einschließe, erläutert Engler. Daher solle die neue Kommission breiter prüfen, was der Komplexität des Falls eher gerecht werde. Diese abstrakte Beschreibung passt zum Fall Skutella, der - wie einige Fachkollegen behaupten - möglicherweise nicht sauber genug gearbeitet hat.

Es geht um den "Exzellenzanspruch"

Skutella hatte im Oktober 2008 im Journal "Nature" berichtet, erstmals Stammzellen aus dem Hodengewebe von Männern erzeugt und damit eine neue Quelle dieser Zellen erschlossen zu haben. Im Juni 2010 schrieb ein anderes Forscherteam ebenfalls in "Nature", dass es sich bei den Stammzellen bloß um normale Bindegewebszellen handeln könne. Auch wenn Skutella, der die Vorwürfe stets bestritten hat, seit anderthalb Jahren Professor an der Universität Heidelberg ist, geht es in Tübingen um den "Exzellenzanspruch", wie es in der Mitteilung heißt.

Das Zentrum für Regenerationsbiologie und Regenerative Medizin, an dem Skutella früher gearbeitet hat, gehört zu den Aushängeschildern der Universität. Der Rektor will noch in dieser Woche die externe, vertraulich tagende Kommission einberufen und hofft, dass er anschließend mit dem Untersuchungsergebnis anders umgehen kann als mit dem Bericht der hochschulinternen Kommission. Denn den darf er laut der bisherigen Verfahrensordnung nicht veröffentlichen.