Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene – das würde der Chefvirologe am Heidelberger Universitätsklinikum gutheißen. Diese Ausnahmen stehen im Raum.

Heidelberg - Der Chefvirologe am Heidelberger Universitätsklinikum, Hans-Georg Kräusslich, würde Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene begrüßen. „Ich würde dazu raten, Personen, die eine vollständige Impfung haben – das sind derzeit zumeist Ältere – mit Personen, die eine Erkrankung durchgemacht und Antikörper entwickelt haben, und mit Personen, die einen aktuell negativen validen Schnelltest vorweisen, gleichzustellen“, sagte er der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Freitag).

 

In allen drei Fällen könne man zwar nicht sicher ausschließen, dass die Person ansteckend sei. „Aber das Risiko ist jeweils stark vermindert“, sagte er. Kräusslich bezeichnete es als „ein ausgewogenes und faires Vorgehen“. Er gehe auch davon aus, dass es so entschieden werde.

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Virologe: Außenbereiche leichter zu öffnen

Zudem gingen die Infektionszahlen leicht zurück, es werde wärmer und die Zahl der Geimpften nehme zu. „Da scheint mir die Diskussion, welche Öffnungen wir wann ermöglichen, gerechtfertigt“, sagte Kräusslich weiter. Außenbereiche seien leichter zu öffnen als Innenbereiche. Orte, bei denen mit Besucherkontingenten gearbeitet werden könne - zum Beispiel Museen –, sollten mit Hygienemaßnahmen und begrenzter Personenzahl relativ bald zu öffnen sein.

Diese Ausnahmen stehen im Raum

Das Bundesjustizministerium hatte am Donnerstag an die anderen Ressorts einen Verordnungsentwurf geschickt, wonach vollständig Geimpfte und Genesene in der Corona-Krise wieder mehr Freiheiten zurückerhalten sollen. Insbesondere von Auflagen für private Treffen und von nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sollen diese Gruppen ausgenommen werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte erklärt, für ein rasches Vorgehen wolle die Regierung Bundestag und Bundesrat früh in Abstimmungen über die Verordnung einbeziehen. „Wenn wir uns einig sind, geht’s schnell.“ Der „späteste“ Termin für eine abschließende Entscheidung des Bundesrats sei der 28. Mai.