In seinem ersten Verfahren um Anspruch auf Schadenersatz stellt sich der Bundesgerichtshof auf die Seite der Verbraucher. Die Berichterstattung unserer Zeitung über die umstrittene Diesel-Hardware-Nachrüstung hat derweil Wellen geschlagen.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Neue Hoffnung für Diesel-Fahrer: Im ersten Verfahren um Anspruch auf Schadenersatz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) haben die Richter große Sympathien für den geschädigten VW-Sharan-Fahrer erkennen lassen. Das Urteil ist zwar noch nicht ergangen, in einer Verhandlung stellte sich das Gericht jetzt aber auf die Seite der Verbraucher, die Geld zurück haben wollen, weil illegale Abschalteinrichtungen eingebaut waren. Schon beim Kauf sei ein Schaden entstanden, den der Hersteller wieder gut machen müsse. Für die inzwischen erfolgte Nutzung müsse es aber Abzüge geben. Von der höchstrichterlichen Entscheidung, die am 25. Mai verkündet wird, geht eine Signalwirkung auf anhängende Prozesse im ganzen Land aus.