Am vergangenen Mittwoch wird eine Drohne über der Waldau in Stuttgart-Degerloch gesichtet. Die Polizei schickt einen Hubschrauber. Eine Anwohnerin sieht den Einsatz kritisch. Nun meldet sich die Polizei zu Wort.
War der Einsatz eines Polizeihubschraubers tatsächlich gerechtfertigt? Am vergangenen Mittwochabend beobachtete eine Anwohnerin in Stuttgart-Degerloch eine Drohne und informierte daraufhin die Polizei. Diese schickte einen Hubschrauber, um die Gegend nach der Drohne abzusuchen. Letztlich brachte der Einsatz keine Ergebnisse.
Kurz darauf wandte sich eine Leserin mit folgenden Worten an unsere Redaktion: „Wir wohnen neben dem Degerlocher Wald. Mehrere Kinder in unserer Nachbarschaft besitzen Drohnen. Ich sehe auch mindestens einmal im Monat Erwachsene, die im Degerlocher Wald Drohnen zum Spaß fliegen lassen. Ich empfinde es als völlig unverhältnismäßig, hier einen Hubschrauber loszuschicken. Was das an Steuergeldern kostet.“
Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität
Auf Nachfrage unserer Redaktion begründete die Pressestelle der Polizei den Einsatz wie folgt: Ob bei einer Drohnensichtung ein Hubschrauber eingesetzt wird, werde immer im Einzelfall geprüft und abgewogen. Die Polizei habe Verständnis für die Bedenken der Leserin. „Der Fokus liegt aber klar auf der Verhinderung von Gefahren und der öffentlichen Sicherheit. Hintergrund ist der, dass Drohnenflüge in bestimmten Bereichen, zum Beispiel in der Nähe sicherheitsrelevanter Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Hubschrauberlandeplätzen erhebliche Gefahren darstellen können.“
Die polizeilichen Maßnahmen bei Drohnensichtungen erfolgen nach rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit. Oberste Priorität habe immer die Sicherheit der Bevölkerung. Daher sei auch der Einsatz des Polizeihubschraubers gerechtfertigt gewesen.