Ging bei der Porsche-Betriebsratswahl alles mit rechten Dingen zu? Das soll das Arbeitsgericht klären. Beschäftigte haben Zweifel, auch die Justiz prüft Vorwürfe um das Gremium.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Die Betriebsratswahl beim Sportwagenbauer Porsche hat ein juristisches Nachspiel. Mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben beim Arbeitsgericht Stuttgart beantragt, die Wahl vom 18. März für unwirksam zu erklären. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Zur Begründung führten die Beschäftigten an, es sei „gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens“ verstoßen worden. In dem sogenannten Beschlussverfahren sei für den 26. April eine Güteverhandlung angesetzt, bei der die Chancen einer einvernehmlichen Einigung ausgelotet werden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft derweil Vorwürfe, die auch mit Blick auf Betriebsräte und die Wahl erhoben worden waren.