Unruhe um Betriebsrat Gericht soll Wahl bei Porsche aufheben
Ging bei der Porsche-Betriebsratswahl alles mit rechten Dingen zu? Das soll das Arbeitsgericht klären. Beschäftigte haben Zweifel, auch die Justiz prüft Vorwürfe um das Gremium.
Ging bei der Porsche-Betriebsratswahl alles mit rechten Dingen zu? Das soll das Arbeitsgericht klären. Beschäftigte haben Zweifel, auch die Justiz prüft Vorwürfe um das Gremium.
Die Betriebsratswahl beim Sportwagenbauer Porsche hat ein juristisches Nachspiel. Mehrere wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben beim Arbeitsgericht Stuttgart beantragt, die Wahl vom 18. März für unwirksam zu erklären. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Zur Begründung führten die Beschäftigten an, es sei „gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens“ verstoßen worden. In dem sogenannten Beschlussverfahren sei für den 26. April eine Güteverhandlung angesetzt, bei der die Chancen einer einvernehmlichen Einigung ausgelotet werden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft derweil Vorwürfe, die auch mit Blick auf Betriebsräte und die Wahl erhoben worden waren.
Die Wahl bei Porsche war mit besonderer Spannung erwartet worden, weil es sich um die erste seit dem Rückzug des zuletzt umstrittenen Vorsitzenden Uwe Hück (59) im Jahr 2019 handelte. Dessen Nachfolger Werner Weresch war angesichts seines nahenden Ruhestandes nur eine Übergangslösung. Unter dem Betriebsratschef Hück hatte die offizielle IG-Metall-Liste 2018 noch gut 60 Prozent der Stimmen und 26 Sitze geholt. Unter dem Listenführer Harald Buck, der inzwischen zum Vorsitzenden gewählt wurde, kam sie noch auf 43,5 Prozent; dies ergab 19 Sitze in dem künftig 41-köpfigen Arbeitnehmergremium. Das „Team IG Metall“ wertete es gleichwohl als Erfolg, die meisten Stimmen und die meisten Sitze erhalten zu haben.
Insgesamt waren neun Listen zur Wahl angetreten, so viele wie noch nie; teilweise handelt es sich um Abspaltungen von der IG-Metall-Liste. Dies wird mit den Nachwehen der Ära Hück, die für viele Beschäftigte bis heute nicht umfassend aufgearbeitet ist, und anhaltender Unzufriedenheit in den Gewerkschaftsreihen erklärt. Nach der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats hatte das Team unter Buck angekündigt, man werde „offen und konstruktiv die Herausforderungen der nächsten vier Jahre angehen“. Das neue Gremium sei vom 25. Mai an offiziell im Amt.
Die Anfechtung der Wahl könnte die Pläne nun jedoch durcheinanderwirbeln. Hinter dem Antrag ans Arbeitsgericht, der sich gegen das Unternehmen und den Betriebsrat richtet, sollen auch Vertreter konkurrierender Listen stehen. Sie monieren mehrere gravierende Verstöße gegen die Wahlvorschriften, die sich auf die Wahlchancen ausgewirkt haben könnten. Dabei vermuten sie nicht nur versehentliche Formfehler, sondern auch gezielte Manipulationen – etwa im Umgang mit Wahlurnen.
Ein Porsche-Sprecher teilte auf Anfrage mit, zu Inhalten von laufenden Verfahren gebe man grundsätzlich keine Stellungnahme ab. Er bestätigte lediglich, dass beim Arbeitsgericht ein Antrag auf Anfechtung der Betriebsratswahlen für den Betrieb Zuffenhausen/Ludwigsburg/Sachsenheim eingegangen sei. Antragsgegner sei der Betriebsrat. Die Porsche-Unternehmen – neben der Porsche AG die Porsche Logistik GmbH und die Porsche Dienstleistungs GmbH – seien als Arbeitgeber Beteiligte des Verfahrens. Auch vom Betriebsrat war zunächst keine inhaltliche Stellungnahme zu erhalten. Dies ist in laufenden Verfahren üblich.
Eine ähnliche Auseinandersetzung hatte es nach der Betriebsratswahl 2018 beim Autobauer Daimler gegeben. Arbeitnehmer hatten wegen diverser Regelverstöße geklagt. Schon einzelne Fehler genügten dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht, um die Wahl für unwirksam zu erklären.
Seit dem Abgang von Uwe Hück unter bis heute nicht vollständig geklärten Umständen rumort es in der Belegschaft. In anonymen Schreiben werden immer wieder Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft Stuttgart herangetragen, besonders gegen einstige Gefolgsleute Hücks. Darin werden angebliche Unregelmäßigkeiten geschildert, die weiter andauerten – etwa bei Einstellungen und Beförderungen, beim Umgang mit Meisterbriefen oder bei der Umwandlung von befristeten in unbefristete Jobs. In einer solchen Anzeige hatten die Verfasser geschrieben, vor den Betriebsratswahlen herrsche erhebliche Unruhe: Amtierende Arbeitnehmervertreter befürchteten, für illegale Praktiken der vergangenen Jahre zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Laut Staatsanwaltschaft sind die ihr vorliegenden Vorwürfe in einigen Punkten so unkonkret, dass sich daraus keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben hätten; insoweit seien die Vorgänge eingestellt worden. In anderen, offenbar konkreter geschilderten Fällen dauere die bereits seit mehreren Monaten laufende Prüfung noch an.
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