Unsichere Handschellen? Schlüssel-Replikat für 10 Euro im Netz – Polizei sieht dennoch keine Gefahr

Ein Schlüssel passt für alle Handschellen der baden-württembergischen Polizei. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ein in Bayern gefasster Drogenhändler öffnet seine Handschellen und flieht. Dasselbe Modell ist auch Baden-Württemberg im Einsatz. Die Gewerkschaft erklärt die Gründe.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Ein Mann wird wegen eines Drogendelikts festgenommen und in Handschellen gelegt. Kurz darauf gelingt ihm die Flucht. Die Handschellen hat er mit einem Nachschlüssel geöffnet, den er sich zuvor offenbar im Internet besorgt hatte. Der Fall, der Mitte Februar in Bayern Aufregung verursacht hat, könnte sich nach Recherchen unserer Zeitung in ähnlicher Form auch in Baden-Württemberg ereignen. Denn die Landespolizei verwendet dieselben Handschellen wie die Kollegen in Bayern: das Modell Nr. 9 des deutschen Herstellers Clejuso.

 

Das baden-württembergische Innenministerium will sich zu der Thematik nicht äußern. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu sicherheitsrelevanten Einsatzmitteln keine Auskünfte geben können“, erklärt eine Sprecherin. Auch aus der Antwort auf eine SPD-Anfrage zur Polizeiausrüstung aus dem Jahr 2024 lassen sich keine Erkenntnisse ziehen, welche Fabrikate in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen. In dem ansonsten öffentlich einsehbaren Dokument sind die entsprechenden Passagen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet und gesperrt. Allerdings hilft auch eine einfache Internetrecherche, um herauszufinden, dass fast alle Sicherheitskräfte in Deutschland beim Hersteller Clejuso bestellen.

Dass derselbe Generalschlüssel bei allen Handschellen im Land passt, sieht man bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) allerdings nicht als Problem und schon gar nicht als Sicherheitsrisiko. Vielmehr sei das sogar zweckmäßig, sagt der stellvertretende Landesvorsitzende Thomas Mohr. Die polizeilichen Modelle seien systemgleich, damit Einsatzkräfte im Bedarfsfall lageunabhängig öffnen könnten. „Stellen Sie sich vor, ich nehme jemanden fest, habe dann Dienstschluss und muss später aus dem Feierabend zurückgerufen werden, um die Handschellen wieder zu öffnen“, sagt Mohr. Ebenso sei es bei der Übergabe einer festgenommenen Person an eine andere Dienststelle. „Da müsste man sonst den Schlüssel ja mitgeben.“

Nachschlüssel im Netz: Verkaufsbeschränkungen schützen Polizei

Dass auf einschlägigen Internetportalen Handschellen angeboten werden, weiß auch Mohr. Das Modell Nr. 9 gibt es dort für 30,99 Euro, ein einzelner Nachschlüssel ist schon für 10,99 Euro zu haben. Allerdings könne „nach unserer Kenntnis nicht jedermann solche Schlüssel ohne Weiteres erwerben“, sagt Mohr. Es gebe Verkaufsbeschränkungen. „Die Händler fordern regelmäßig einen behördlichen oder dienstlichen Nachweis.“

Allerdings zeigt eine Stichprobe, dass sich auch Anbieter finden lassen, die auf solche Nachweise keinen Wert legen. Dass sich massenhaft böse Buben im Internet Generalhandschellenschlüssel auf Vorrat bestellen, glaubt Mohr aber nicht. Bei einer professionell ablaufenden Festnahme würde dies dem Betroffenen auch nichts nützen. „Jede festgenommene Person wird durchsucht“, sagt Mohr. Dabei würde man nicht nur Waffen, sondern auch Hilfsmittel zum Öffnen der Fesselung finden.

Einwegschließen und Kabelbinder: Polizei bleibt flexibel

Müsse die Polizei etwa bei gewalttätigen Demonstrationen eine größere Anzahl an Menschen festnehmen, kämen häufig auch Einwegschließen und Kabelbinder zum Einsatz. Sie könne man mit einer entsprechenden Zange beziehungsweise einem Seitenschneider öffnen. Auch dies sei kein Sicherheitsproblem, wenn man verhindere, dass die Personen an entsprechendes Gerät kämen. „In der Regel werden Verhaftete ja überwacht und bleiben auch nur so lange wie nötig gefesselt.“

Früher sei die Gefahr, dass sich jemand auf eigene Faust seiner Handschellen entledigte, übrigens viel größer gewesen. „Wer geschickt war, konnte die alten Modelle mit einer Büroklammer öffnen“, erinnert sich Mohr. Heute sei hingegen ein eigenständiges Öffnen durch die gefesselte Person faktisch ausgeschlossen. „Ich kann mich in 40 Jahren nur an einen einzigen Fall erinnern.“

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