Unsicherheit in Baubranche Paulus-Pleite zieht auch in Höpfigheim Kreise
In einem Neubaugebiet in dem Steinheimer Stadtteil hat offenbar ein gekippter Baurechtsparagraf weniger gravierende Folgen. Dafür gibt es anderweitig Probleme.
In einem Neubaugebiet in dem Steinheimer Stadtteil hat offenbar ein gekippter Baurechtsparagraf weniger gravierende Folgen. Dafür gibt es anderweitig Probleme.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs für unzulässig zu erklären, hat viele Kommunen und Bauwillige wie ein Schlag getroffen und große Verunsicherung ausgelöst. In Marbach wurde das Verfahren für den Keltergrund im Stadtteil Rielingshausen deshalb auf null zurückgesetzt. Es soll komplett neu aufgerollt werden. Die Erschließung hatte aber noch nicht begonnen, so dass zumindest nicht geklärt werden muss, was das Urteil für laufende oder genehmigte Bauprojekte bedeutet. Anders die Situation im Areal Seewiesen-Erweiterung in Steinheim-Höpfigheim, wo längst die ersten Häuser stehen – aber auch nicht alle.
Der Steinheimer Bürgermeister Thomas Winterhalter wähnt die Kommune dennoch auf der sicheren Seite. „Der Satzungsbeschluss wurde vor mehr als einem Jahr gefasst. Wir haben schon länger als ein Jahr Rechtskraft für das Gebiet. Deshalb gehe ich davon aus, dass das unanfechtbar ist“, erklärt er. Gespannt ist Winterhalter dennoch, wie es zum Beispiel mit Baugesuchen weitergeht. Eines habe man erst unlängst im Ausschuss für Technik und Umwelt behandelt. Es liege jetzt zur abschließenden Bewertung beim Landratsamt in Ludwigsburg.
Das Landratsamt wird den Bauherren wohl keine Steine in den Weg legen. „Als Baurechtsbehörde gehen wir davon aus, dass wir zu dem Bebauungsplan keine Verwerfungskompetenz besitzen“, sagt Pressesprecher Andreas Fritz. „Das Landratsamt sieht sich deshalb in der Pflicht, einen Bebauungsplan anzuwenden, solange er nicht aufgehoben ist. Deshalb besteht nach unserer Auffassung auch die Pflicht, eine beantragte Baugenehmigung zu erteilen, sofern sonst nichts dagegenspricht“, erklärt er.
Inwieweit es für die Beurteilung solcher Gesuche ausschlaggebend ist, wann ein über den Paragrafen 13b entwickelter Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, wisse man nicht, warte in der Frage auf Handreichungen des zuständigen Ministeriums. „Wir gehen aber davon aus, dass zumindest Bebauungspläne, die älter als ein Jahr sind, ihre Rechtskraft behalten“, erklärt Fritz.
Aussagen, die Wasser auf die Mühlen der Kritiker in Rielingshausen sein könnten, die der Marbacher Stadtverwaltung vorwerfen, die Planungen zum Keltergrund nicht rasch genug vorangetrieben zu haben. Nach dem Motto: dann könnte man dort jetzt unter Umständen auch schon längst bauen – trotz des Aus für den Paragrafen 13b, der es Kommunen möglich machen sollte, relativ unbürokratisch, flott und ohne eingehende Umweltprüfung neuen Wohnraum zu schaffen.
Allerdings gibt es dafür in Höpfigheim noch ganz andere Unwägbarkeiten. Laut dem Steinheimer Bürgermeister Thomas Winterhalter befindet sich dort ein Mehrfamilienhaus im Bau, das von der Paulus Wohnbau GmbH realisiert werde. Also just jener Gesellschaft, die Insolvenz angemeldet hat und deshalb seit Wochen in den Schlagzeilen steht. Winterhalter geht aber davon aus, dass die Arbeiten an dem Gebäude fortgeführt werden, da das Ganze schon im Werden begriffen sei.
Auch Erwin Paulus, Kopf des nun kriselnden Paulus-Firmen-Imperiums, zeigt sich optimistisch, dass „der gesunde Menschenverstand obsiegt“, die Bauarbeiten 2024 fertiggestellt werden „und die Käufer ihre schönen Wohnungen in Besitz nehmen können“. Abschließende Gespräche mit der finanzierenden Bank seien im Gange. „Aufgrund der Weigerung der Banken, die Insolvenz in Eigenverwaltung zu überwinden, dauert es etwas länger, weil der Insolvenzverwalter sämtliche projektbezogenen Bewertungen, die von uns erstellt waren und mit den Banken im September besprochen waren, noch mal durchführen muss“, erklärt Paulus.
Bei einem zweiten auf dem Areal geplanten Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen sind die Bagger noch nicht angerückt. Grundstückseigentümer sei hier die Paulus Grundbesitz GmbH, die zwar zum Paulus-Firmenuniversum zählt, aber nicht von der Insolvenz betroffen sei, betont Paulus. Der Steinheimer Rathauschef Thomas Winterhalter erwartet deshalb, dass dieses Projekt auch wirklich in Angriff genommen wird. Für die Stadt wäre das wichtig, denn sie möchte dort Flächen erwerben, um im Erdgeschoss eine zweigruppige Krippe anzusiedeln. Die Planung dafür sei „nach mehreren Änderungswünschen im Endstadium, und wir warten gerade auf die endgültige Freigabe der Kitaplanung durch die Stadt“, erklärt Erwin Paulus. Vermutlich werde sich die Realisierung aber in die Länge ziehen, weil für die in dem Gebäude geplanten geförderten Wohnungen für Menschen mit schmalerem Geldbeutel „die Zuschussgewährung im Moment schwierig ist“.
Wenn die Stadt die Planung für die Kita freigegeben habe, werde man den Bauantrag jedoch umgehend einreichen und die Zuschussanträge stellen. „Außerdem sind wir bereits mit Projektpartnern in erfolgversprechenden Gesprächen, um die Umsetzung dieses Projektes nicht durch Finanzierungsprobleme der Paulusgruppe zu behindern“, erklärt Paulus.
Not
In Zeiten großer Wohnungsnot sollte der Baurechtsparagraf 13b dafür sorgen, dass Kommunen schnell frischen Wohnraum bereitstellen können. Gedacht war die Regelung für Flächen außerhalb der Siedlung mit einer Maximalgröße von 10 000 Quadratmetern.
Umweltprüfung
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Paragrafen für unzulässig. Die Richter in Leipzig monierten, dass Freiflächen nicht ohne Umweltprüfung überplant werden dürften, und sahen einen Verstoß gegen Europarecht. Das Neubaugebiet Keltergrund in Rielingshausen war ebenso im beschleunigten Verfahren entwickelt worden wie das Areal Seewiesen-Erweiterung in Steinheim-Höpfigheim.