Drei SPD-Minister wollen Unterhaltszahlungen durch einen möglichen Entzug der Fahrerlaubnis beschleunigen. Die Idee klingt gut, aber die Wirklichkeit spricht dagegen. Warum kein Kind mehr Geld bekommt, wenn säumigen Zahlern die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Stuttgart. - Es scheint, als sei es eine konzertierte Aktion der SPD-Ministerriege. Zusammen mit seinen Parteikollegen Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas will Sigmar Gabriel die Situation von Alleinerziehenden verbessern. Der Parteivorsitzende und Wirtschaftsminister regt „stärkere Druckmittel“ an, um Väter zu „zwingen, ihren Unterhaltspflichten nachzukommen“. Wie die Familienministerin sieht er die im Entzug des Führerscheins. Und, um den Dreiklang perfekt zu machen, kommt der Justizminister mit einem Gesetzesentwurf ins Spiel, der genau das ermöglicht. Perfekte Harmonie? Von wegen. Das zeigt der Blick auf die Details.

 

Der Gesetzentwurf des Justizministers hat nicht in erster Linie säumige Unterhaltszahler als Zielgruppe. Künftig soll dem Referentenentwurf zufolge bei allen Straftaten ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt werden können. Bisher war das nur möglich, wenn das Fahrzeug bei der Begehung einer Straftat eine Rolle gespielt hat. Beispiel: Dem Dieb im Kaufhaus droht nach bisheriger Rechtslage kein Fahrverbot. Das kann aber schon jetzt verhängt werden, wenn er sein Auto zum Abtransport der Diebesbeute benutzt hat.

Die Familienministerin hat den Entwurf falsch gelesen

Mit Blick auf säumige Unterhaltszahler lässt sich die Familienministerin wie folgt zitieren: „Das Fahrverbot stellt besonders für Fälle, in denen keine Freiheitsstrafe in Betracht kommt und eine Geldstrafe nicht hilfreich erscheint, (...) eine wirksame Sanktion dar.“ Allerdings: der vom Parteikollegen Maas vorgelegte Entwurf gibt gerade das nicht her. Das Fahrverbot ist keine Alternative sondern es bleibt eine Nebenstrafe, die zwingend eine Geld- oder Freiheitsstrafe als Hauptsanktion voraussetzt. Es gibt aber noch einen weiteren Punkt, warum auch diese Nebenstrafe – so sie denn Gesetzkraft erlangt – gerade für den Fall der säumigen Unterhaltszahler kaum zur Geltung kommen wird.

Dem Gesetzesentwurf zufolge kann der Führerschein nur in einem Strafprozess entzogen werden. Die Zahl der Strafprozesse bei Verletzungen der Unterhaltspflicht ist jedoch sehr überschaubar. 1485 Verurteilte weist die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2014 aus. Im Klartext: selbst in der Theorie griffe die Maßnahme nur für einen Bruchteil der Unterhaltsschuldner. Wie viele es davon gibt, kann nur geschätzt werden.

1,6 Millionen Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind waren im Jahr 2014 in Deutschland alleinerziehend, rund 1,46 Millionen Mütter und 180 000 Väter. Wahrscheinlich haben die meisten von ihnen Anspruch auf Unterhalt. Einen Anhaltspunkt dafür liefern die Zahlen für den Unterhaltsvorschuss. Der wird von Jugendämtern bezahlt, wenn der Unterhaltsverpflichtete keine Überweisung tätigt. 2014 haben 454 757 Kinder diese Leistungen erhalten. Diese wird maximal für sechs Jahre und bis zum 12. Lebensjahr bezahlt. Daraus lässt sich hochrechnen, dass die Zahl derer, die Unterhalt benötigen, noch weit höher ist.

Baden-Württemberg ganz vorne mit dabei

Immerhin: die Diskussion um ein Fahrverbot als Sanktionsmaßnahme hat den Blick auf ein weiteres Problemfeld des Unterhaltsrechts gelenkt, in dem Handlungsbedarf besteht. Der Unterhaltsvorschuss soll den Unterhaltspflichtigen schließlich nicht von seiner Pflicht entbinden – und kann zurückgefordert werden. Bundesweit gelingt das gerade mal bei 20 Prozent der säumigen Zahler, Bayern und Baden-Württemberg stehen mit 36 beziehungsweise 32 Prozent gut da.

Während in Bayern das Landesamt für Finanzen zentral den Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss betreibt, ist das Verfahren in Baden-Württemberg dezentral organisiert. „ Die Organisationsform ist bei der Rückgriffsquote also wohl nicht der entscheidende Faktor“, heißt es aus dem Sozialministerium. Entscheidender seien wohl vor allem die guten Wirtschaftsdaten in den beiden Bundesländern.

Dem Jugendamt zu gestatten, beim Eintreiben der Schulden auch den Führerschein der Säumigen zu kassieren, das hat bisher weder ein SPD-Minister noch jemand anderes gefordert.