Nach der Reform der Sicherungsverwahrung war das neue Unterbringungsgesetz am 1. Januar in Kraft getreten. Es gilt auch für die 18 Sicherungsverwahrten im Südwesten, die vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betroffen sind.

1998 war die Begrenzung der Sicherungsverwahrung in Deutschland auf zehn Jahre aufgehoben worden. Damit blieben einige Gefangenen länger hinter Gitter. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wertete diese nachträgliche Verlängerung als Verstoß gegen die Menschenrechte. Damit werde eine zusätzliche Strafe verhängt, urteilten die Richter am 17. Dezember 2009. In der Folge waren einige Straftäter auf freien Fuß gekommen. Mehrere werden rund um die Uhr von der Polizei überwacht. Allein in Freiburg observieren die Beamten permanent fünf gefährliche Täter.

Die Polizei darf drei freigelassene Sexualstraftäter in Freiburg weiterhin rund um die Uhr beobachten. » Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte die Eilanträge der Betroffenen zur Beendigung der Observation ab. (Az.: 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10). Sie hätten nicht nachweisen können, dass von ihnen keine Gefahr mehr ausgehe, heißt es in der Entscheidung, die noch nicht rechtskräftig ist. Gegen sie kann Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Die umfangreiche Beobachtung stelle natürlich eine enorme Einschränkung der privaten Lebensgestaltung dar. Das müssten die Betroffenen "aber angesichts der von ihnen nach Einschätzung des Landeskriminalamts und der Gutachter noch ausgehenden Gefahren" hinnehmen, heißt es in dem Beschluss.