Millionen Deutsche suchen auf Onlineportalen die große Liebe, Flirts oder sexuelle Abenteuer. Es gibt Hunderte Angebote. Nicht alle sind immer seriös.

Stuttgart - Wer auf einem Datingportal nach einem Partner sucht, weiß nicht, was am Ende herauskommt. Zumindest sollte von vornherein klar sein, was die Vermittlung kostet. Leider ist das oft das Problem, wie das Marktwächterteam der Verbraucherzentralen herausgefunden hat. Die Untersuchung, die unserer Zeitung vorliegt und an diesem Mittwoch veröffentlicht werden soll, bezog 65 Verbraucherinterviews ein und recherchierte diese teils nach. „Es ist ein großes Ärgernis, dass Verbraucher beim Onlinedating von hohen Kosten überrascht werden“, kritisiert die Chefjuristin Verbraucherzentrale Bayern, Tatjana Halm.

 

Kostenfallen beim Onlinedating sind demnach keine Ausnahme, sondern die Regel. 25 der 26 untersuchten auffällig gewordenen Portale geben ohne Registrierung keinen Einblick in die Gebühren für eine Mitgliedschaft. Die Nutzer sind also gezwungen, persönliche Daten preiszugeben, um überhaupt zu erfahren, was die Sache kostet.

Zur Kasse gebeten wird ein Nutzer, wenn er nach kurzer Mitgliedschaft feststellt, dass das gewählte Portal doch nicht das Richtige ist und den Vertrag widerruft. Dann dürfen Portalbetreiber etwas verlangen, das juristisch Wertersatz genannt wird, das Betroffene aber als Wucherei empfinden. Der Berater einer Verbraucherzentrale schildert die Erfahrungen eines Kunden von Deutschlands größter Partnervermittlung Parship. „Er hat nach ein paar Stunden gemerkt, dass es nichts für ihn ist, hat daher Widerruf erklärt und war geschockt, was er dafür zahlen musste.“ Es waren 373,61 Euro. In einem anderen Fall hatte sich ein Verbraucher bei Parship um 16.22 Uhr angemeldet und um 16.52 Uhr wieder abgemeldet. Der Widerruf wurde ihm bestätigt nebst Rechnung über 223,39 Euro Wertersatz.

Parship findet den Wertersatz völlig in Ordnung

Parship findet das rechtlich und auch sonst völlig in Ordnung. Ein Wertersatz werde abhängig von Kontakten und nicht zeitanteilig berechnet, was auch gerichtlich erlaubt sei, betont eine Sprecherin. Wie viele solcher Kontakte binnen einer halben Stunde anfallen können, will sie nicht abschätzen. Aus Datenschutzgründen könne man auch keine einzelnen Summen für Wertersatz oder konkrete Fälle kommentieren. Hätte ein Kurzzeitmitglied in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach Hinweisen auf die Höhe eines Wertersatzes gesucht, wäre es nicht vorgewarnt gewesen. Die betreffende Formulierung ist ein Satzungetüm und ohnehin nicht für jeden verständlich. „Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht“, heißt es. Wer fristgerecht widerruft, muss also einen „angemessenen Betrag“ zahlen, wobei offen bleibt, was angemessen ist. Hier verweist eine Parship-Sprecherin auf eine Webseite mit häufigen Fragen und Antworten. Dort findet sich unter dem Stichwort Wertersatz folgende Erklärung: „Es werden maximal drei Viertel ihres Produktpreises berechnet – ohne Aufschläge für abweichende Zahlungsweisen.“

Ein ausgesprochener Aufreger ist auch, wenn Onlineportale mit Coin-Modellen arbeiten – also mit einer künstlichen Währung. Dabei erfahren Verbraucher zwar noch, wie viele Euro ein Coin-Paket kostet, aber nicht mehr, wie viele Coins etwa für einen Livecam-Chat berechnet werden. „Coins werden willkürlich abgebucht, der Verbraucher ist dem Anbieter vollkommen ausgeliefert“, stellt Halm klar. Ihre Kollegen haben selbst getestet. Beim gleichen Portal wurden für eine identische Dienstleistung bei mehreren Anläufen jeweils verschiedene Coin-Beträge abgebucht. „Wir haben keine Erklärung außer Abzocke“, sagt ein Tester.

Wenn Probeabos zu regulären Abos werden

Ein verbreiteter Fallstrick ist auch das für Verbraucher oft überraschende Umwandeln sogenannter Probeabos in zahlungspflichtige Mitgliedschaften. Das vollzieht sich automatisch ohne ausreichende Vorab-Kennzeichnung, rügen Verbraucherschützer. Probeabos würden als Schnupperabos gegen Einmalzahlung beworben. Selbst erfahrene Internetprofis hätten aber Probleme, auf den Webseiten von Datingportalen den Passus zu finden, der eine fristgerechte Kündigung des Probeabos verlangt, um eine automatische Umwandlung zu verhindern. Kunden finanziell im Dunkeln tappen zu lassen, sei oft Geschäftsprinzip. Vieles spiele sich dabei in einer juristischen Grauzone ab. Speziell bei automatischer Mitgliedschaft nach einem Probeabo und den Coin-Modellen könnte der Bogen aber auch überspannt sein. Man werde möglicherweise einzelne Anbieter abmahnen, sagt Halm. Beim Thema Wertersatz dagegen haben 2017 das Hanseatische Oberlandesgericht und dieses Jahr auch der Bundesgerichtshof bereits zugunsten von Datingportalen geurteilt.