Unwirksame Verordnung Südwesten steht ohne Mietpreisbremse da

Wer zu hohe Mieten bezahlt kann kaum dagegen klagen. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat der Mietpreisbremse seinen Segen gegeben. Doch das reicht nicht – in Baden Württemberg kann man nicht auf Grundlage dieses Regelwerkes klagen.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat der Mietpreisbremse in dieser Woche seinen Segen gegeben. Die Menschen in Baden-Württemberg haben davon freilich nichts. Die Mietpreisbremse funktioniert nicht im Land, und das gilt aller Voraussicht nach noch über das Jahresende hinaus. Baden-Württemberg dürfte damit das einzige Bundesland sein, welches die Mietpreisbremse zwar haben möchte – aber nicht hinbekommt.

 

Verantwortlich dafür, dass sich die Mieter im Land nicht auf die Mietpreisbremse berufen können, ist das Wirtschaftsministerium im Land. Das hatte 2015 zwar eine entsprechende Verordnung erlassen, die ist allerdings wegen eines Formfehlers und Defiziten bei der Veröffentlichung zunächst vom Stuttgarter Amtsgericht, und im Frühjahr dieses Jahres vom Landgericht Stuttgart für unwirksam erklärt worden. Ganz aktuell hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Fehler, die zur Unwirksamkeit der Verordnung geführt haben, auch nicht durch eine nachgeschobene Begründung seitens des Ministeriums geheilt werden können. Die Entscheidung ist zwar mit Blick auf Hessen gefallen, die Situation in Baden-Württemberg ist allerdings mit der des nördlichen Nachbarn vergleichbar.

Verordnung besteht nur auf dem Papier

Das Wirtschaftsministerium im Land erklärt auf Anfrage unserer Zeitung, dass der BGH mit dieser Entscheidung die Landesverordnung nicht aufheben könne. „Die Verordnung in Baden-Württemberg gilt somit formal weiter, bis sie durch eine neue Verordnung ersetzt wird“, sagt eine Sprecherin. Allerdings werden aufgrund des höchstrichterlichen Urteils „Gerichte in künftigen Streitverfahren gemäß der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs entscheiden“. Im Klartext: Auf dem Papier bleibt die Verordnung zwar bestehen, praktisch hat sie aber keinen Wert: Man kann im Land nicht auf Grund der Mietpreisbremse klagen.

Das wissen – und bedauern – auch die Vertreter des Stuttgarter Mietervereins. Immer wieder müsse man Mitgliedern die nicht ganz einfache Rechtslage erklären, sagt deren Geschäftsführerin Angelika Brautmeier gegenüber unserer Zeitung. Dass das Bundesgesetz gelte, die Verordnung im Land aber nicht, sei nicht immer leicht zu erklären. Schon unmittelbar nachdem die Stuttgarter Gerichte ihre Zweifel an der Verordnung deutlich gemacht hatten, habe man darauf verzichtet, Klagen zu erheben: „Wir versuchen im Streitfall eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, vor Gericht gezogen sind wir nicht mehr“, sagt Brautmeier. Ganz offenbar gilt das auch für all jene, die nicht die Hilfe des Vereins im Rücken haben. Aktuell seien keine Fälle mit Bezug zur Mietpreisbremse bekannt, sagt eine Sprecherin des Stuttgarter Amtsgerichts.

Neue Verordnung nicht mehr in diesem Jahr

Wann Klagen in diesem Bereich möglich werden steht noch nicht fest. „Anfang 2020“ nennt das Wirtschaftsministerium als Termin, an dem die neue Verordnung in Kraft treten könnte. Derzeit werde das zugrunde liegende Datenmaterial über die Wohnungsmärkte aktualisiert – und dabei die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten berücksichtigt. „Frustrierend“, nennt Angelika Brautmeier vom Mieterverein den Zustand, dass sich das Verfahren so lange hinzieht. Und Ottmar Wernicke, der Geschäftsführer des Vermieterzusammenschlusses Haus und Grund Württemberg hofft, dass die neue Datenanalyse besser wird, als die bisherige. „Dass Denkendorf eine Mietpreisbremse hat und Leinfelden-Echterdingen nicht kann niemand nachvollziehen“, so Wernicke. Grundsätzlich halte sein Verband zwar nichts von der Mietpreisbremse, die keinen neuen Wohnraum schaffe. Wenn, dann müssten die Regeln aber „wenigstens der Lebenswirklichkeit entsprechen“. Dass Böblingen dann anders behandelt werde wie Sindelfingen, obwohl beide Städte eng miteinander verwachsen seien, das könne man schlicht nicht verstehen.

Zahlreiche andere Bundesländer, in denen die Landesverordnung ebenso wie in Baden-Württemberg von den Landgerichten gekippt worden ist, haben inzwischen nachgelegt. Hamburg und Hessen, haben seit einigen Wochen wieder eine funktionierende Mietpreisbremse. In Bayern ist die neue Verordnung vor wenigen Tagen in Kraft getreten.

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