Im Zuge der europäischen Urheberrechtsreform könnten Presse-Verlage künftig Geld von Internet-Suchmaschinen verlangen, wenn diese in ihren Vorschauen Textausschnitte und Bilder anzeigen. Dienste wie Google erwägen deshalb, nur noch Überschriften und briefmarkengroße Motive anzuzeigen.

Stuttgart - Seit Jahren schwelt ein Streit um die Verwendung von Presseinhalten in Suchmaschinen: Google und Co. zeigen in ihren Vorschauen Bilder und Textauszüge an und machen damit Umsatz, an dem sie die Verlage nicht beteiligen. Das könnte sich nun im Zuge der europäischen Urheberrechtsreform ändern: Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit daran, das darin enthaltene einer Leistungsschutzrecht für Presseverleger umzusetzen, wie „Die Zeit“ berichtet. Die Verlage dürften dann künftig Geld dafür verlangen, dass ihre Inhalte in Suchmaschinen-Vorschauen angezeigt werden.

 

Die EU-Richtlinie ist zum Teil vage

Die Einführung des Leistungsschutzrechts sei „als Reaktion auf die zunehmende Erosion der wirtschaftlichen Grundlagen der Presse“ zu verstehen, zitiert „Die Zeit“ ein Diskussionspapier aus dem Justizministerium. Die Vorgaben in der EU-Richtlinie sind allerdings vage: Weiter erlaubt seien „einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge“ aus Artikeln, heißt es da. Die Politik muss daraus nun konkrete Regeln machen. Bei Bildern ist die Richtlinie klarer, Miniaturen von 128 mal 128 Pixel bleiben gestattet. Für Video- und Audioausschnitte gilt: nicht mehr als drei Sekunden.

Wenn Google und Co. in Zukunft tatsächlich nur noch Überschriften und briefmarkengroße Bilder zeigen, um Zahlungen zu vermeiden, dürfte es für Nutzer schwieriger zu werden, sich zu orientieren – denn die Ergebnisse wären dann weniger aussagekräftig. Für die Presseverlage könnte sich ihre berechtigte Forderung am Ende sogar negativ auswirken, denn sie profitieren bislang auch von den Suchmaschinen, die ihnen Leser zuführen und Reichweite bescheren. Unklar ist bislang auch, inwiefern nicht-kommerzielle Blogs und private Nutzer betroffen sind, die Texte und Bilder auf Plattformen wie Facebook und Twitter teilen.