Im Streit über das Urheberrecht will Brüssel Zeitungsverlagen den Rücken stärken gegenüber digitalen Plattformen.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Die Pläne für eine EU-weite Copyright-Reform mobilisieren die Kritiker. Im Wesentlichen geht es darum, die Rechte von Zeitungsverlagen und anderen Urhebern gegenüber digitalen Plattformen zu stärken. Doch Gegner behaupten, Brüssel plane eine Steuer auf Links im Netz und eine Zensur im Netz. Am Mittwoch legt nun das Europa-Parlament seine Position für die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten fest.

 

Was ist dran am Vorwurf, Brüssel planeeine Steuer auf Links?

Nichts. Das Verlinken von Inhalten, so genannte Hyperlinks, soll weiterhin für alle Akteure im Netz erlaubt sein. Private Nutzer sollen zudem auch künftig ganze Zeitungsartikel und andere urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren Seiten abbilden und mithilfe der Plattformen hochladen dürfen. Auch will niemand eine Steuer im Internet erheben. In dem Gesetzentwurf heißt es: Das Recht der Verleger, eine „faire und angemessene Entschädigung“ zu bekommen, soll die „legitime private und nicht kommerzielle Nutzung von Presseerzeugnissen durch individuelle Nutzer nicht verhindern“.

Wer soll für die Nutzung zahlen?

Digitale Plattformen und Suchmaschinenbetreiber sollen zahlen, wenn sie Zeitungsartikel oder Auszüge daraus auf ihre Seiten stellen. Es geht um Unternehmen, deren Geschäftsmodell es ist, über ihre Seiten Zugang zu Zeitungsartikeln Dritter zu gewähren und über das Schalten von Werbung auf ihren Seiten Einnahmen zu erzielen. Der Plan der Kommission sieht vor, dass sich die Betreiber der Suchmaschinen vor der Nutzung dieser Inhalte die Genehmigung einholen und für das Nutzungsrecht bezahlen. Der Plan wird auch Leistungsschutz- oder Verlegerrecht genannt.

Was wollen Kritiker des Verlegerrechts?

Die Piraten-Politikerin Julia Reda führt die Kritiker an. Sie spricht bis heute von einer drohenden Verlinkungssteuer (Link-Tax). Sie setzt statt eines Urheberschutzes darauf, Verlagen dabei zu helfen, schneller Lizenzen mit Suchmaschinen abzuschließen.

Warum soll die Rechtsposition der Verlage gegenüber Google und anderen digitalen Plattformen gestärkt werden?

Die EU sieht die freie Presse in Europa durch die digitalen Umwälzungen und die Geschäftsmodelle von Suchmaschinenbetreibern existenziell bedroht. Die Gewichte haben sich verschoben: Auf eine gedruckte Zeitung, die verkauft wird, kommen 200 Nutzer im Netz. Die Hälfte der Zugriffe auf die Artikel im Netz erfolgt nicht über die Internetseite der Verlage, sondern direkt auf den Seiten der Plattformen.

Droht Zensur im Internet?

Immer wieder heißt es, Brüssel plane eine Zensurmaschine im Netz. Die Kritiker der Pläne argumentieren: Sogenannte Upload-Filter könnten dafür sorgen, dass künftig beliebten Diensten im Netz die Arbeitsgrundlage genommen werde wie Wikipedia, Dating- und Plattformen zum Austausch von Softwareprogrammen. Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) will von Zensur nichts wissen. Es geht ihm nur um Unternehmen wie Youtube, Facebook und Twitter, die verpflichtet werden sollen, eine Software zu verwenden, die urheberrechtlich geschützte Werke erkennt und ihre illegale Nutzung unterbindet.

Hat der Verhandlungsführer auf die massive Kritik reagiert?

Ja. Sein Kompromissvorschlag verzichtet darauf, die Plattformbetreiber zu Maßnahmen zu verpflichten, den geistigen Diebstahl zu verhindern. Ihm kann also nicht mehr der Vorwurf gemacht werden, er wolle „Upload“-Filter durchsetzen, die das Herunterladen von rechtlich geschützten Inhalten unterbinden. Vielmehr will er vorschreiben, dass die Betreiber der Plattformen und die Inhaber der Rechte über eine Vergütung der Nutzung verhandeln.

Zeigt der Fall Deutschland, dass die Pläne zum Misserfolg verdammt sind?

Kritiker sagen, dass das Gesetz zum Leistungsschutz in Deutschland gescheitert sei. Sie verweisen darauf, dass die Verlage hohe Gerichtskosten tragen müssen, aber im Gegenzug verschwindend geringe Erträge kassieren können. Diesem Argument halten die Befürworter entgegen: Erstens müsse man Geduld haben, es dauere bei neuen gesetzlichen Regelungen immer Jahre, bis alle Streitpunkte vor Gericht ausgefochten sind. Zudem verweisen sie darauf, dass es bisher nur in Spanien und Deutschland in der EU das Verlegerrecht gibt. Deutschland, Spanien und die Marktmacht der dortigen Verlage seien aber zu klein, um in den Verhandlungen mit digitalen Playern wie Google und Co. bestehen zu können. Dies werde sich ändern, wenn das Verlegerrecht EU-weit gelte.

Wer ist für, wer gegen die Reform?

Die Internetkonzerne sind gegen die Urheberrechtsreform, wie sie die EU plant. Es gibt Hinweise, dass Google über die Finanzierung von Forschungseinrichtungen etwa in Berlin die wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Leistungsschutz im eigenen Sinne beeinflusst. Es gibt auch eine Petition von über 240 internationalen Wissenschaftlern, die die Freiheit des Internets in Gefahr sehen. Für die Reform kämpfen die Zeitungsverlage, Journalistengewerkschaften und Rechteverwerter sowie zahllose prominente Künstler wie Paul McCartney und Placido Domingo. Im Europaparlament ist die christdemokratische Fraktion für die Reform, Grüne und Sozialisten sind mehrheitlich dagegen. Konservative und Liberale sind schwer einzuschätzen. Wie die Abstimmung am Mittwoch ausgeht, ist nicht vorherzusagen.

Wie geht es weiter?

Sollte das Parlament die Verhandlungslinie von Voss bestätigen, beginnen die Verhandlungen mit dem Co-Gesetzgeber, den Fachministern aller EU-Staaten. Auch in diesem Gremium, dem Rat, sind die Lager verfeindet, Kompromisse schwierig. Die Zeit ist knapp. Ein Kompromiss muss bis zu den Europawahlen im Mai gefunden sein. Andernfalls müsste nach der Wahl ein neuer Anlauf genommen werden.