Wer Musik, Filme oder andere Werke ins Internet stellt und dabei das Urheberrecht nicht beachtet, für den kann es richtig teuer werden. Das soll sich nun ändern.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Wer Musik, Filme oder andere Werke ins Internet stellt und dabei das Urheberrecht nicht beachtet, für den kann es richtig teuer werden. Anwaltskanzleien mahnen den Rechtsverstoß ab und verlangen dafür oft viele hundert Euro. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) hält das für völlig überzogen und fordert daher eine wirksame Deckelung auf höchstens 100 Euro beim ersten Schreiben. Im Berliner Bundeswirtschaftsministerium beraten Rechteinhaber, Internetanbieter und der Vzbv heute erneut über den besseren Schutz der Urheberrechte.

 

Statt das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angekündigte Gesetz gegen Abmahn-Abzocke auf den Weg zu bringen, blockiere sich die Regierung seit Monaten selbst, kritisiert der Vzbv-Vorstand Gerd Billen. Kanzlerin Angela Merkel müsse den Streit der Ressorts beenden und es ermöglichen, dass die Abmahngebühren effektiver gedeckelt werden, fordert der Verbraucherschützer. Bei der Debatte über das Urheberrecht dürften „Verbraucherrechte nicht unter den Tisch fallen“.

Jeden Monat werden 300.000 Adressen überprüft

Für Billen ist der Schutz der Verbraucher vor unverhältnismäßig teuren Massenabmahnungen eine der zentralen Fragen. Nach Angaben des Vzbv werden allein bei deutschen Anbietern von Internetzugängen – wie der Deutschen Telekom oder Vodafone – jeden Monat rund 300 000 Adressen von Anschlussinhabern abgefragt. Wenn der begründete Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen vorliegt, verschicken die Anwälte der Lizenzinhaber – oft Musik- und Filmunternehmen – dann Unterlassungserklärungen und teure Rechnungen von meist bis zu 1000 Euro und manchmal auch noch mehr. Im Schnitt liege die geforderte Summe bei 800 Euro, so der Vzbv. Wenn der Beschuldigte den außergerichtlichen Vergleich nicht akzeptiert, drohen teure Klagen und Prozesse.

Die Verbraucherschützer beklagen, dass die bestehenden Gesetze zu unbestimmt seien und dadurch die Abmahnflut erst ermöglichen. Denn das Urheberrechtsgesetz sehe schon seit dem Jahr 2008 vor, dass die Kosten für die erste Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen 100 Euro nicht überschreiten dürfen. „Leider greift diese Regelung in der Praxis nicht“, erläutert die Vzbv-Referentin Lina Ehrig. Im Gesetz werde zwischen privater und gewerblicher Nutzung nicht ausreichend unterschieden. Es fehle eine klare Definition, dass eine Verletzung des Urheberrechts nur dann „gewerbliches Ausmaß“ habe, wenn Verbraucher eine Gewinnabsicht verfolgen. Zwischen normalen Verbrauchern und kommerziellen Raubkopierern werde zu wenig differenziert.

Strenge Regulierung von Abmahngebühren soll her

Die Verbraucherschützer begrüßen die Absicht von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die Abmahngebühren durch strengere Regulierung der Streitwerte zu senken. Alle Beteiligten des Treffens seien sich einig, dass die Interessen der Urheber geschützt werden müssen. Die Regierung plant unter anderem eine breit angelegte Aufklärungskampagne. Automatisierte Warnhinweise, die Internetanbieter versenden, wären aus Datenschutzgründen dagegen ebenso ein Irrweg wie die anlasslose Speicherung von Nutzerdaten bei Internetanbietern, warnt Verbraucherschützer Billen. Für richtig hält der Vzbv dagegen eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, nicht mehr auf Internetseiten von Musik- oder Filmtauschbörsen zu werben und so unzulässige Angebote sogar noch zu fördern.