Ein neuer Vorschlag soll Verlegern helfen, von Internet-Suchmaschinen wie Google und Co. Geld für die Zweitnutzung von Artikeln einzutreiben.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Bislang verdienen Google und andere Betreiber von Suchmaschinen viel Geld mit Werbung, indem sie Artikel von online-Ausgaben der Zeitungen in einem Anreißer im Netz zusammen fassen. Mit dieser Zweitverwertung ist ein großes Stück des Werbekuchens zu Google und Co. abgewandert. Noch in seiner damaligen Funktion als Digitalkommissar hat Günther Oettinger (CDU) einen Vorschlag unterbreitet, um diese Entwicklung zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass die Urheber etwas von den Werbeerlösen im Netz abbekommen. Dieser Vorschlag wird „Leistungsschutzrecht“ genannt und gerade zwischen den Co-Gesetzgebern, dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten, in Brüssel diskutiert. Es geht um die Stärkung der Rechte am geistigen Eigentum. Oettinger will die rechtlichen Möglichkeiten dafür schaffen, dass in der EU für eine Dauer von 20 Jahren nach der Erstveröffentlichung eines Artikels das Verwertungsrecht bei Verlegern und Autoren liegt.

 

Private Nutzung garantiert

Der Verhandlungsführer im Europaparlament für das Leistungsschutzrecht, der CDU-Rechtsexperte Axel Voss, hat jetzt einen Kompromissvorschlag vorgelegt, mit dem er die Differenzen im Europaparlament überbrücken will.

Im Europaparlament gibt es viele Kritiker des Kommissionsvorschlags. Auf sie geht Voss nun in drei Punkten zu. Zum einen will er festschreiben, dass nicht nur die Verlage, sondern auch die Journalisten, die die Artikel geschrieben haben, finanziell profitieren, wenn Artikel digital zweitverwertet werden. Dafür sollen die Mitgliedstaaten sorgen. Zum anderen hält er fest, dass weiterhin das Verlinken von Artikeln über so genannte „Hyperlinks“ möglich ist. Kritiker aus den Reihen der so genannten Netzgemeinde hatten immer wieder argumentiert, die Freiheit im Netz werde leiden, die EU wolle das Verlinken verbieten. Mit der Passage zu den „Hyperlinks“ soll diesem Vorwurf nun der Boden entzogen werden.

Zudem will Voss festschreiben, dass die private Nutzung von digital vorhandenen Presseerzeugnissen selbstverständlich weiterhin unentgeltlich möglich bleibt: Im Wortlaut heißt es: Das Recht der Verleger, eine „faire und angemessene Entschädigung“ zu bekommen, soll die „legitime private und nicht kommerzielle Nutzung von Presseerzeugnissen durch individuelle Nutzer nicht verhindern“.

Keine Verwertungsgesellschaftspflicht

Ursprünglich hatte Voss Sympathien dafür, die Verlage zur Mitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft zu verpflichten. Die Verwertungsgesellschaft, so seine Vorstellung, hätte dann mit Google und anderen Digitalunternehmen Verträge über die Vergütung der digitalen Zweitverwertung ausgehandelt. Dahinter stand Voss’ Sorge, dass ohne eine Pflicht zur Verwertungsgesellschaft die großen Spieler unter den Digitalunternehmen mit ihrer Marktmacht die Verlage gegeneinander ausspielen könnten. Voss ließ seine ursprünglichen Pläne aber fallen, weil große Verlage sich gegen eine Idee zur Verwertungsgesellschaftspflicht ausgesprochen haben. Sie haben offenbar Sorge, dass sie bei einer solchen Lösung die Kontrolle über ihre eigene Marke verlören.

Voss betont, dass er die freie Presse in Europa durch die digitalen Umwälzungen und die Geschäftsmodelle von Suchmaschinenbetreibern existenziell bedroht sieht: Die wachsende Übermacht der digitalen Plattformen gegenüber Verlagen und Nachrichtenagenturen habe zu einem beachtlichen Verlust in der Medienlandschaft auf regionaler Ebene geführt. Außerdem sagt Voss: „Europa ist bedroht durch immer mehr Falschinformationen, die in der digitalen Welt verbreitet werden.“ Da die Falschinformationen ebenso strukturell erscheinen wie mit Absicht verbreitet würden, seien das demokratische und politische System der Mitgliedstaaten bedroht.

Voss hofft, dass er am 20. Juni im Rechtsausschuss eine Mehrheit für seinen Vorschlag bekommt. Dann könnten die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission beginnen. Sie sollen Ende des Jahres abgeschlossen sein, damit das Leistungsrecht für Verleger noch vor den Europawahlen im Mai nächsten Jahres unter Dach und Fach ist.

Unterstützung bekommt er von der grünen Kulturpolitikerin Helga Trüpel: „Es ist höchste Zeit, dass die Öffentlichkeit zur Kenntnis nimmt: Es ist keine Steuer auf Internet-Links geplant. Vielmehr geht es darum, dass die digitalen Monopole endlich für die Nutzung journalistischer Inhalte zahlen.“