Zusätzliche Unterstützung für Bezieher von Sozialleistungen: Ein deutsches Bundesland fördert die Familienerholung und hat damit Bayern gegen sich aufgebracht. Was steckt hinter der Debatte um „Urlaubsgeld für Bürgergeld-Empfänger“?

Digital Desk: Michael Maier (mic)

Die Herbstferien stehen vor der Tür, und viele Familien freuen sich auf einen wohlverdienten Urlaub. Doch für Bürgergeld-Empfänger ist eine Auszeit oft nicht möglich, da das Geld dafür fehlt. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht jedoch auch einkommensschwachen Familien einen Urlaub.

 

Das Sozialministerium unterstützt jedes Familienmitglied mit bis zu 30 Euro pro Tag für maximal sieben Übernachtungen. Eine vierköpfige Familie könnte so einen Zuschuss von 840 Euro für eine Woche Urlaub erhalten, heißt es. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Familienmitglied Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht und die Familie in Mecklenburg-Vorpommern wohnt.

Urlaubsgeld für Bürgergeld-Empfänger

Die Ferienerholung wird von verschiedenen Trägern wie AWO, DRK, Caritas und Diakonie angeboten, oft in attraktiven Lagen an der Ostsee, auf Rügen oder Usedom. Für dieses Jahr stellt das Land insgesamt 150.000 Euro für den Ferienzuschuss bereit.

Sozialministerin Drese (SPD) betont, dass diese Maßnahme dazu beitragen soll, den familiären Zusammenhalt zu stärken und eine gemeinsame Zeit abseits des Alltags zu ermöglichen, unabhängig vom Geldbeutel. Zudem könnten sich Familien bei den Trägern über weiterführende Hilfen informieren.

Bayern gegen Urlaubsgeld in Mecklenburg-Vorpommern

Die Initiative stößt jedoch nicht überall auf Zustimmung. Insbesondere aus Bayern kommt scharfe Kritik. CSU-Generalsekretär Martin Huber bezeichnet es als „absurd und ungerecht“. In Bayern werde gearbeitet, damit in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub bezahlt werden könne. Er fordert eine Reform des Länderfinanzausgleichs, damit Nehmerländer die Mittel nur noch für Kern- und Pflichtaufgaben verwenden dürfen.

Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den Nehmerländern im bundesweiten Finanzausgleich und ist auf Hilfen aus dem bundesweiten Finanztopf angewiesen. Trotz aller Kritik hält Ministerin Stefanie Drese an dem Programm fest. Sie sieht darin nicht nur eine Möglichkeit für Familien, Urlaub zu machen, sondern auch einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen.

Urlaubsgeld nicht für alle Bürgergeld-Empfänger

Interessierte Familien können den Zuschuss nicht selbst beantragen, sondern müssen sich an die Träger der Erholungsmaßnahmen wenden. Diese verrechnen den Zuschuss dann direkt mit den Kosten für den Aufenthalt. Für Bürgergeld-Empfänger aus anderen Bundesländern besteht diese Möglichkeit nicht ohne Weiteres. Auch erhalten Bürgergeld-Empfänger kein „Urlaubsgeld“ über die üblichen Bedarfssätze hinaus. In den meisten Fällen kann man damit keine großen Sprünge machen und sich allenfalls einen Sonntagsausflug oder vielleicht ein Wochenende im Schwarzwald gönnen.