Viele mögen die Vorstellung, dass ihre Asche in alle Winde verstreut wird. Foto: imago
Lieber daheim oder in der freien Natur: Immer mehr Menschen wollen nicht auf dem Friedhof beerdigt werden. Die Bestattungsbranche in Deutschland steht beratend zur Seite, obwohl sie damit gegen Recht verstößt. Welche Möglichkeiten gibt es?
Kerstin Strobel hatte nie etwas für Friedhöfe übrig. Für ihren Geschmack verkörpern sie zu sehr die christliche Tradition. „Ihre Welt waren Tarotkarten und Edelsteine“, erzählt ihre Tochter Anne. „Sie war ein Freigeist.“ Als Kerstin Strobel mit Ende Vierzig den Kampf gegen den Krebs zu verlieren drohte, suchte ihre Tochter eine Bestatterin auf – und kam wieder mit einer erlösenden Botschaft. „Mama, du musst gar nicht auf den Friedhof. Willst du vielleicht lieber nach Hause?“ Die Mutter, die zu dem Zeitpunkt nicht mehr sprechen konnte, nahm Stift und Papier. Darauf skizzierte sie das Grundstück ihres Elternhauses im Kreis Schwäbisch Hall, wo noch ihr Vater lebt, und malte am oberen Rand, wo der Wald beginnt, einen Kreis. Eine Woche später wurde die Urne mit ihrer Asche exakt dort beigesetzt.
Der Name der Familie lautet eigentlich anders. Die Angehörigen von Kerstin Strobel möchten anonym bleiben, weil die Beisetzung auf dem eigenen Grundstück gegen das Gesetz verstößt. Denn Bestattungen jenseits der Friedhofsmauern sind in Deutschland – im Gegensatz zu den meisten Nachbarländern – grundsätzlich verboten. Trotzdem wagen immer mehr Angehörige, die Asche des Verstorbenen woanders zu bestatten oder in den eigenen vier Wänden aufzubewahren. „Diese Kunden sind immer noch die Ausnahme“, weiß Barbara Rolf, die lange Zeit ein Bestattungsunternehmen in Stuttgart geleitet hat. „Aber das Interesse wächst von Jahr zu Jahr.“ Sie schätzt ihren Anteil auf „mittlerweile vielleicht drei Prozent“.
Verfassungsrechtler Tade Spranger Foto: Uni Bonn
Bei der Dynamik kommt den Bestattern eine entscheidende Rolle zu. Sie sind es, die darüber informieren, welche Alternativen es zum Friedhof gibt und welche Risiken damit verbunden sind. Und: Ohne sie kann eine Urne nicht ohne Weiteres in Privatbesitz gelangen. „Hätte unsere Bestatterin nicht erklärt, dass uns im schlimmsten Fall ein Ordnungsgeld droht, sie diesen Fall selbst aber noch nie erlebt hat, hätten wir uns das auch nicht getraut“, sagt Anne Strobel. Es kämen auch keine Ordnungshüter mehr vorbei, um die Urne zu beschlagnahmen, wenn der Nachbar gepetzt hat. Die Zeiten seien vorbei.
Die Bestatterin von Familie Strobel ist bei Weitem keine Ausnahme. Die Bereitschaft in der Branche, Sterbenden oder Angehörigen zu einer passenden letzten Ruhestätte für ihre Verstorbenen zu verhelfen, ist hoch – auch wenn die Bestatter dabei selbst ein Bußgeld riskieren. Das weiß Dietmar Kapelle, der Grundstücke in der Schweiz besitzt und Bestattern im Auftrag ihrer Kunden Grabplätze verkauft. Ohne einen Kaufnachweis dürfen Krematorien in Deutschland den Bestattern die Urne in der Regel nicht aushändigen. In der Schweiz schaut jedoch kein Mensch danach, ob die Urne später auch tatsächlich bei dieser Adresse landet. „Wir arbeiten mit rund 2000 Bestattern aus Deutschland zusammen“, sagt Dietmar Kapelle. Insgesamt gibt es in Deutschland schätzungsweise 5000 Bestattungsunternehmen.
Trauer verändert sich über die Jahre
Dietmar Kapelle stellt deutschen Kunden jährlich rund 7000 Grabplätze à jeweils knapp 500 Euro in Rechnung. Ein lukratives Geschäft. Angefangen hat der Deutsche damit vor 22 Jahren, heute ist er der größte Anbieter in der Schweiz. Sein Begräbniswald liegt in der Nähe von Interlaken auf 1100 Meter Höhe mit Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau. Doch wirklich in Anspruch nehmen den Panoramablick jährlich nur rund 200 Käufer, wie er sagt. Auch liegen zwischen Erwerb und Nutzung des Grabplatzes oft viele Jahre. „Wenn sich zum Beispiel Eltern nicht gleich von der Asche des verstorbenen Kindes trennen können“, sagt er. „Aber Trauer verändert sich über die Jahre, und irgendwann kommt dann die Familie mit der kleinen Urne in die Schweiz, um endgültig Abschied zu nehmen.“
In den allermeisten Fällen bleibt es jedoch beim Kauf ohne Gegenleistung. Dann haben die Käufer mit der Urne anderes vor. Manche verstreuen die Asche auf dem Lieblingsspazierweg des Verstorbenen oder geben sie in einen Fluss. Manche bestatten die Urne im Garten neben der Lieblingsrose oder neben dem geliebten Haustier. Manche befüllen damit Schmuckstücke oder lassen daraus im Ausland einen Diamanten pressen.
Die Bestatterin von Kerstin Strobel hat eine ganze Glasvitrine mit Medaillons und Armbändern zur Aufbewahrung von Asche in ihrem Bestattungsinstitut stehen. Was bewegt sie, „Beihilfe zu einer Ordnungswidrigkeit“ zu leisten, um es juristisch zu formulieren? „Ich habe selbst in meiner Familie Bestattungen miterlebt, bei denen kaum Rücksicht auf persönliche Wünsche genommen wurde“, erzählt sie. Auch deshalb sei sie Bestatterin geworden, obwohl sie etwas völlig anderes studiert habe. Angehörigen bietet sie an, mit ihnen gemeinsam den Körper des Verstorbenen zu waschen und für die Bestattung herzurichten. „In der Trauer gibt es für Angehörige nichts Wichtigeres, als ihre Liebsten so zu bestatten, wie es ihr Wille war. Dafür riskiere ich auch ein Bußgeld.“ Auch Pfarrer würden ihren Dienst nicht verweigern, wenn die Bestattung jenseits des Friedhofs stattfindet. „Ihnen geht es um die Seelsorge, nicht um das Drumherum.“
Die Friedhofspflicht ist seit Jahrzehnten umstritten. Sie hat ihre Ursprünge im Mittelalter, als die Städte wuchsen und Seuchen kursierten. Obwohl heute die Feuerbestattung mit rund 80 Prozent deutlich überwiegt und davon keine Seuchengefahr ausgeht, halten die allermeisten Bundesländer an der Friedhofspflicht fest. Vor einem Jahrhundert hatten die Menschen auch noch nichts dagegen. „Der Friedhof war ein Ort der Begegnung“, sagt Dietmar Kapelle. „An Wochenenden unterhielten sich die Witwen, während sie die Gräber ihrer Männer pflegten.“
Urne im Garten? Das stört kaum jemanden!
Doch die Zeiten haben sich gewandelt. Viele verbindet nichts mehr mit diesem Ort. Auch wohnen Kinder immer seltener in der Nähe des Elternhauses. Laut einer Umfrage der Verbraucherinitiative Aeternitas aus dem Jahr 2022 halten mittlerweile 74 Prozent der Befragten den Friedhofszwang für veraltet. Umgekehrt wurden die Menschen 2016 danach gefragt, ob sie ein ungutes Gefühl hätten, wenn der Nachbar eine Urne bei sich im Garten oder Wohnzimmer aufbewahren würde. 83 Prozent verneinten das.
Lediglich Bremen hat sein Bestattungsrecht bislang auf nennenswerte Weise modernisiert: Wer dort seinen letzten Wohnsitz hatte, kann seine Asche seit 2015 auf privatem oder öffentlichem Grund verstreuen lassen. Auch darf die Urne mit nach Hause genommen werden, wenn das dem Wunsch des Verstorbenen entspricht. Nun könnte zehn Jahre später Rheinland-Pfalz folgen. Ende 2024 kündigte die Landesregierung an, den Friedhofszwang aufzuheben und „das modernste Bestattungsrecht“ auf den Weg zu bringen. Damit reagiere das Land auf einen „Bestattungstourismus, der von Rheinland-Pfalz nicht kontrolliert werden kann“, teilte das Gesundheitsministerium mit. Ob der Landtag dem Gesetz zustimmen wird, entscheidet sich im Sommer.
In Baden-Württemberg scheint das Bestattungsrecht zumindest ein Thema zu sein. Laut der Landesregierung und der Innung des Bestatterhandwerks fänden Gespräche zur „Weiterentwicklung der Bestattungskultur“ statt. An der Friedhofspflicht will die Landesregierung aber vorerst nicht rütteln, nachdem der Gesetzgeber sie 2014 „vertieft diskutiert“ und schließlich für richtig erklärt hat. Sie stelle sicher, dass eine Grabstelle „für alle Angehörigen und Freunde jederzeit zugänglich ist“, begründet das Sozialministerium auf Anfrage. Auch könnte die „postmortale Menschenwürde“ verletzt werden, wenn etwa ein Privatgrundstück mit einer Urne den Besitzer wechsele.
Der Verfassungsrechtler Tade Spranger, Professor an der Universität Bonn, hält die Argumente für vorgeschoben. „Was wiegt denn schwerer? Der Wunsch des Verstorbenen oder die Rechte der Besucher?“ Die Grundrechte, konkret die Menschenwürde und das postmortale Persönlichkeitsrecht, würden auf diese Frage eine eindeutige Antwort geben. Spranger glaubt vielmehr, dass die Gesetzgeber nicht zuletzt das Gebührenaufkommen für Kirchen und Kommunen sichern wollen. Dabei halte er die Angst, dass Friedhöfe ohne den Friedhofszwang veröden könnten, für unbegründet. „Entscheidend ist, dass Friedhöfe den Vorstellungen der Menschen bei der Grabgestaltung Raum geben und nicht an starren Vorgaben festhalten.“ Wenn dann noch die Preise angemessen seien und die Wege gepflegt, bräuchten sich Kommunen und Friedhofsverwalter keine Sorgen um ihre Zukunft zu machen.
Welche Rolle spielt die Grabgestaltung auf Friedhöfen?
Kerstin Strobel hätte keinem Friedhof dieser Welt den Vorzug gegeben. „Auch als sie noch nichts von ihrer Krankheit wusste, wollte sie wieder in das Haus ihrer Eltern einziehen“, erzählt ihre Tochter. Hühner wollte sie dort halten und einen Garten mit Wildblumen. „Nun hat zumindest alles im Blick, auch die Kocher, in der sie schon als Kind geschwommen ist“, sagt Anna Strobel. Und was passiert, wenn der Großvater in zehn Jahren stirbt? „Das Haus bleibt in Familienbesitz“, sagt die Enkelin. „Dafür trage ich Sorge.“