Nach dem Urteil des Amtsgerichts München ist es zulässig, alten Menschen eine Ratenzahlung beim Kauf zu verweigern. Eine 84-Jährige hatte gegen diese Form der Altersdiskriminerung geklagt.

München - Eine 84 Jahre alte Kundin aus Freiburg darf beim Teleshopping aus Altersgründen nicht in Raten zahlen - zu Recht, wie das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschied. Die Klägerin hatte bestellte Schmuckstücke schrittweise abbezahlen wollen. Weil sie die intern festgelegte Altersgrenze für die Kreditvergabe überschritt, bot ihr die Betreiberin nur die Bezahlung per Rechnung, Bankeinzug, Nachnahme oder Kreditkarte an.

 

Die Klägerin sah sich allein wegen ihres Alters nachteilig behandelt. Sie verlangte wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro. Diese Forderung wies das Gericht zurück. „Es ist aber nun einmal so, dass mit gesteigertem Alter auch das Risiko des Ablebens ansteigt“, so der zuständige Richter. Betagten Kunden Ratenzahlungen zu verwehren, ist demnach ein Fall zulässiger Altersdiskriminierung (Az.: 171 C 28560/15).