Eine 77 Jahre alte Frau, die beim Ausparken zwei Bekannte überfahren hat, muss ihren Führerschein abgeben. Ihr Verteidiger hatte beantragt, das Verfahren einzustellen.

Remseck - Es ist ein schöner Sommertag im vorigen Jahr, der für drei Frauen zur Katastrophe wird: Eine stirbt, eine zweite wird schwer verletzt. Die dritte verurteilte das Amtsgericht Ludwigsburg am Montag deswegen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung und ordnete zudem den Entzug des Führerscheins an.

 

Richter, Staatsanwalt und auch die Verteidigung waren sich in der Verhandlung weitgehend einig darüber, was im vergangenen August im Remsecker Stadtteil Neckarrems passiert ist: Nach einer Geburtstagsfeier will die 77-Jährige ihren gehbehinderten Ehemann in ihren VW Touran einsteigen lassen und deshalb mit dem Auto einige Meter zurücksetzen. Doch statt langsam anzufahren verwechselt die Frau die Pedale und tritt aufs Gas. Der Wagen beschleunigt extrem, die Frau überrollt ihre beiden Bekannten, die auf der Straße stehen, und verletzt sie dabei schwer.

Während eine 72-Jährige durch den Aufprall zahlreiche Prellungen und Schürfwunden erleidet und sechs Tage lang stationär im Krakenhaus behandelt werden muss, kommt für eine ebenfalls 77-Jährige, deren Geburtstag an diesem Tag gefeiert wird, jede Hilfe zu spät: Das Hinterrad des Touran überrollt sie zunächst, dann schleift das Auto die Seniorin etwa fünf Meter weit mit, schließlich wird ihr Kopf gegen den Bordstein gedrückt. Die Jubilarin stirbt noch an der Unfallstelle.

Verteidiger will das Verfahren einstellen

Unterschiedlich fiel am Montag am Amtsgericht vor allem die Bewertung der Falls aus: Es handle sich um einen „technischen Bedienfehler“, sagte der Verteidiger, seine Mandantin sei mit dem Fuß auf das Gaspedal des Automatik-Wagens gekommen – und zwar, als sie sich vor dem Rückwärtsfahren umgedreht habe. Von einer „willentlichen Handlung“ könne keine Rede sein, auch habe die Seniorin nicht fahrlässig gehandelt. Der Anwalt beantragte daher, das Verfahren einzustellen – was der Richter ablehnte.

In seiner Urteilsbegründung verwies er ebenso wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer darauf, dass die Frau sehr wohl fahrlässig gehandelt habe. Zum einen sei die Beschleunigung des Wagens völlig unangemessen gewesen (Zeugen hatten davon berichtet, dass das Auto „wie eine Rakete“ losgeschossen sei), zum anderen habe die Frau während des ganzen Vorfalls nicht versucht zu bremsen, erst nach 23 Metern stoppte ein Metallzaun die Fahrt. Der Staatsanwalt erklärte zudem, die Seniorin habe nicht in den Rückspiegel geschaut, sonst hätte sie die Personen auf der Straße erkannt – so hätte es die Rekonstruktion des Unfalls durch die Polizei ergeben. Technische Mängel, wie sie die Angeklagte in einer ersten Vernehmung bei der Polizei vermutet hatte, stellte ein Gutachter an dem Auto nicht fest. Vielmehr muss die Frau, so die einhellige Meinung am Montag vor Gericht, die Pedale des Wagens verwechselt haben – weswegen sie das Gas bis zum Anschlag durchdrückte.

Ein „Trauma für die Familie“

Die 77-jährige Angeklagte beteuerte, sie habe ihre Freundinnen nicht gesehen, es sei ein tragischer Unfall, der ihr „unendlich leid“ tue. „Mich verfolgt die ganze Sache“, sagte die Seniorin. Nach dem Unfall erlitt sie einen Zusammenbruch, inzwischen ist sie in psychologischer Behandlung. Die Tochter der Verstorbenen, die als Nebenklägerin auftrat, sprach von einem „schweren Trauma“ für ihre Familie. Sie wisse aber, dass die Angeklagte den Unfall nicht absichtlich verursacht habe. Trotzdem sei ihr Elternhaus, vor dem das Unglück geschah, nun damit verbunden.

Der Vorsitzende Richter ordnete neben der Bewährungsstrafe auch den Einzug des Führerscheins für ein Jahr an. Es handele sich nicht um „einen einfachen Fahrfehler“, für ihn hänge der Vorfall mit dem Alter der Angeklagten zusammen.

Seine Mandantin werde es schwer haben, den Führerschein überhaupt wieder zu bekommen, gab der Verteidiger zu bedenken. Aus seiner Sicht müsste das „auch kein erstrebenswertes Ziel“ sein, kommentierte der Richter.