Wenn medizinische Maßnahmen einen Patienten länger am Leben halten als sinnvoll, haften die behandelnden Ärzte nicht mit Geld. Das entschied heute der Bundesgerichtshof.

Karlsruhe - Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn sie einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag und wies eine Klage auf Schmerzensgeld und Kostenersatz im Namen eines verstorbenen Demenzkranken ab.