Sie haben zwei Unternehmer entführt, erpresst und ermordet. Dafür hat ein Gericht nun Höchststrafen gegen drei Angeklagte verhängt. Für einen von ihnen ordnete es auch Sicherheitsverwahrung an.

Frankenthal - Lebenslange Haft und Strafverschärfung: Im Prozess um die Entführung und Ermordung von zwei Unternehmern aus dem badischen Brühl und aus Ludwigshafen hat das Landgericht Frankenthal Höchststrafen verhängt. Verurteilt wurden zwei türkische Staatsbürger im Alter von 39 und 50 Jahren sowie eine 44-jährige Deutsche mit türkischen Wurzeln. Für den 50-Jährigen ordnete die Kammer auch Sicherheitsverwahrung an.

 

Als der Richter das Urteil am Freitag verkündete, war die Erleichterung auf den vollen Besucherrängen spürbar. Vor allem die Familie des zweiten Getöteten, eines türkischen Unternehmers aus dem Rhein-Neckar-Raum, hatte den Prozess mit zum Teil heftigen Emotionen verfolgt.

Das Gericht stellte fest, dass sich das Trio unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes und räuberischer Erpressung schuldig gemacht hat. „Spätestens seit Winter 2016 planten die Angeklagten, durch die Entführung von Unternehmern einen hohen Geldbetrag zu erlangen, den sie danach unter sich aufteilen würden“, sagte der Vorsitzende Richter. Im ersten Fall lockte die heute 44-Jährige demnach einen damals 64-jährigen Automatenhersteller aus Brühl in eine Mannheimer Lagerhalle, damit die Männer ihm Geld abpressen konnten. In Ludwigshafen erdrosselten die Männer das aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Opfer und warfen die Leiche aus einem Transporter.

Angeklagte beschuldigten sich gegenseitig

Ähnlich gingen sie beim 49-jährigen türkischstämmigen Unternehmer aus Ludwigshafen vor. Seine Leiche wurde Ende Dezember in Bad Dürkheim gefunden. Insgesamt hatten die Täter den Entführten rund eine Million Euro abgepresst. „Von Anfang an bestand der Plan, die Opfer zu töten“, sagte der Richter.

Die drei Angeklagten beschuldigten sich gegenseitig. Das Gericht stützte sich vor allem auf die Ausführungen der 44-Jährigen. Sie hatte versichert, erst nach dem ersten Fall erfahren zu haben, dass die Entführten umgebracht werden sollten. Ein mögliches weiteres Opfer habe sie sogar im Vorfeld gewarnt, im zweiten Fall dann aber in Kauf genommen, dass der Unternehmer ebenfalls ermordet werden sollte. Deswegen wurde auch sie wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt - das Urteil nahm sie mit gesenktem Kopf entgegen.

Anders die beiden Männer: Dem 39-Jährigen schreibt das Gericht eine tragende Rolle bei den Taten zu, im 50-Jährigen sieht es die zentrale Figur. Der Ältere folgte der Verkündung ungerührt. Dabei erhielt er die drastischste Strafe: Wie bei den beiden Mitangeklagten stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest - eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren hält es damit nicht für angemessen. Zudem verhängte die Kammer gegen den 50-Jährigen Sicherungsverwahrung - weil er auch nach der Haft für die Allgemeinheit gefährlich sein könne: Er sei nicht nur Drahtzieher gewesen, sondern habe zuvor schon mehrere Straftaten begangen.

Nach dem Urteil trat der Sohn des zweiten Mordopfers vor die Presse. Da es den Vater nicht zurückbringen könne, sei das Urteil für seine Familie nicht zufriedenstellend, sagte er. „Aber es ist schmerzmindernd.“