Wegen seines Verfolgungs- und Vergiftungswahns war der 27-Jährige im Mai ins Zentrum für Psychiatrie in Winnenden eingeliefert worden (Symbolfoto). Foto: dpa
Das Landgericht Stuttgart hat die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet, da es den jungen Mann als gefährlich für die Allgemeinheit einstuft und weitere Straftaten erwartet.
Henning Maak
18.12.2025 - 13:00 Uhr
Der Vorsitzende Richter Matthias Rummel leitete seine Urteilsbegründung an den jungen Mann auf der Anklagebank mit den Worten ein: „Das ist sicherlich nicht das Urteil, das Sie erhofft haben.“ Es sei jedoch die einzig mögliche Entscheidung, um die Grundlage zu schaffen, dass der 27-Jährige in seinem Wahn nicht noch einmal ähnlich gelagerte Straftaten begehe, um die es in diesem Prozess gegangen war.
Nach Ansicht der 7. Großen Strafkammer leidet der junge Mann an einer paranoiden Schizophrenie, die durch den regelmäßigen Konsum von Cannabis und Kokain verschärft wird. Zu Ersterem griff der 27-Jährige im Alter von 17 Jahren erstmals, vier Jahre später kam Kokain hinzu. Nachdem der ausgebildete Konstruktionsmechaniker im Sommer vergangenen Jahres arbeitslos geworden war, griff er vermehrt zu Cannabis, das ihm allerdings medizinisch verordnet worden war. Der verstärkte Konsum hatte jedoch zur Folge, dass der 27-Jährige unter akustischen Halluzinationen litt, sich auf der Straße beobachtet sah und von einem Nachbarn mit einem Laser angegriffen fühlte.
Angst vor Vergiftung führt zu gewaltsamem Angriff in Psychiatrie
Wegen seines Verfolgungs- und Vergiftungswahns war er im Mai dieses Jahres ins Zentrum für Psychiatrie in Winnenden eingeliefert worden, wo er einen Tag lang sogar isoliert wurde. Am nächsten Tag tauschte er im Speisesaal das Namensschild an seinem Essenstablett mit einem anderen aus, weil er wieder befürchtete, vergiftet zu werden. Als ihn eine Pflegekraft deswegen ansprach, sich dann aber wieder abwandte, umfasste er sie von hinten und drückte ihr je einen Finger in beide Augen.
Als die Frau zu Boden ging, zog er sie an den Haaren wieder hoch und drückte ihr nochmal die Augen zu, bis durch den Hausnotruf alarmierte Kollegen zu Hilfe kamen. „Ich habe ihr das Augenlicht genommen. Das war ein fairer Deal für die Vergiftung“, hatte der 27-Jährige seine Tat kommentiert. Mittlerweile hat die Frau ihre Sehkraft wiedererlangt, leidet aber noch unter Schmerzen, Lichtempfindlichkeit und einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Die zweite Tat, die in diesem sogenannten Sicherungsverfahren eine Rolle spielte, fand bereits im Januar dieses Jahres in der Heimatstadt des jungen Mannes in Aalen statt. Er war nur mit einer Sporthose bekleidet und barfuß an einer Tankstelle aufgetaucht, wo ihm ein Mitarbeiter einen Pullover gab. Der Mann alarmierte aber auch die Polizei, da ihm der 27-Jährige merkwürdig vorgekommen war. Die Beamten trafen ihn an der Tankstelle nicht mehr an, dafür in der Aalener Innenstadt.
Dort erteilten die Polizisten dem jungen Mann einen Platzverweis, trafen ihn jedoch zwei Stunden später erneut in der Nähe an. Als ihn vier Polizisten in Gewahrsam nehmen wollten, wehrte er sich vehement und versuchte, einer Polizistin einen Kopfstoß zu versetzen. Auch als es gelang, den Mann zu Boden zu bringen, wehrte er sich weiter mit Händen und Füßen und versprühte sogar Reizgas, das einer Beamtin aus der Halterung gerutscht war. Erst als drei weitere Polizisten hinzukamen, gelang es, den Mann zum Streifenwagen zu tragen. Vier Beamte erlitten dabei Hämatome, Hautabschürfungen und Schmerzen. Der 27-Jährige habe sich so massiv gewehrt, da er in seinem Wahn Angst gehabt habe, von den Polizisten umgebracht zu werden, erklärte Richter Rummel.
Richter ordnen Unterbringung in Psychiatrie wegen Gefährdung an
Wegen seiner Schuldunfähigkeit konnte der 27-Jährige nicht wegen Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt werden. Da jedoch weitere rechtswidrige Taten zu erwarten seien und der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, ordneten die Richter die Unterbringung des jungen Mannes im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau an, wo er bereits seit Mai vorläufig untergebracht ist. „Ohne Behandlung besteht das Risiko eines weiteren psychotischen Schubs“, erklärte der Vorsitzende Richter.
Es gebe ungünstige Faktoren wie eine genetische Disposition in der Familie und einen Ausbruch in bereits jungen Jahren. Eine Aussetzung zur Bewährung käme auf jeden Fall zu früh, da es keinen sozialen und medizinischen Empfangsraum für den 27-Jährigen gebe. „Ich halte es aber für möglich, dass Sie schon bald wieder in ein normales Leben und den ersten Arbeitsmarkt zurückkehren können“, machte Rummel dem jungen Mann Hoffnung.