Das Landgericht Stuttgart hat die Unterbringung eines 28-Jährigen in einer Psychiatrie angeordnet, da er in zwei Flüchtlingsheimen für Probleme gesorgt hat. Immer wieder war es wegen Kleinigkeiten zu Wutausbrüchen gekommen.
Nach mehr als drei Monaten Verhandlung steht fest: Ein 28-jähriger Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Waiblingen Feuer gelegt und randaliert hat, muss wegen seiner Taten nicht ins Gefängnis, sondern kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das hat die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart entschieden.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die ebenfalls Freispruch von den Vorwürfen der versuchten schweren Brandstiftung und der Sachbeschädigung und stattdessen die Unterbringung des Mannes gefordert hatten.
Alltagskonflikte führen zu Wutausbrüchen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-Jährige unter einer Persönlichkeitsstörung leidet und banale Alltagskonflikte bei ihm zu Wutausbrüchen führen, die er nicht mehr kontrollieren kann. Der Mann war Ende 2023 als politischer Flüchtling nach Deutschland gekommen und zunächst in einem Flüchtlingsheim in Fellbach untergebracht. Dort geriet er mit einer Sozialarbeiterin über die Dauer seines Asylverfahrens in Streit, der mit unartikulierten Schimpftiraden und Schlägen auf den Schreibtisch der Frau endete.
Um die Situation zu deeskalieren, wurde der Angeklagte wenige Tage später in ein anderes Heim nach Waiblingen verlegt. Auch dort kam er jedoch mit einigen Mitbewohnern nicht zurecht und drohte am 1. Februar dieses Jahres dem dortigen Sozialarbeiter, er werde das Heim abbrennen, wenn er nicht innerhalb von fünf Tagen verlegt werde. „Nur wenig später haben Sie die Frist auf null gesetzt und Ihre Drohung umgesetzt“, erklärte der Vorsitzende Richter Volker Peterke in seiner Urteilsverkündung.
Der Mann hatte zunächst Parfüm auf einer Decke in seinem Zimmer versprüht und diese dann angezündet. Dem Sozialarbeiter und einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes gelang es jedoch, die brennende Decke zu löschen. Kurz darauf schloss sich der 28-Jährige in seinem Zimmer ein, legte an drei Stellen Feuer und verließ dann sein Zimmer mit den Worten „Now fire“. Obwohl die Flammen schon 30 Zentimeter hoch waren, gelang es dem Securitymann, den Brand mit einer Flasche Wasser zu löschen. Dies erzürnte den Angeklagten so sehr, dass er in seinem Zimmer randalierte und einen Schaden von rund 100 Euro verursachte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Steuerungsfähigkeit des Mannes zum Zeitpunkt der Tat aufgehoben und er somit zur Tatzeit schuldunfähig war. „Sie konnten sich gegen den Tatimpuls nicht wehren“, erklärte der Vorsitzende Richter. Da aber weitere Straftaten von ihm zu erwarten seien, insbesondere weitere Brandstiftungen oder auch Körperverletzungen, und er somit gefährlich für die Allgemeinheit sei, müsse er in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt werden.
Ärger in der Untersuchungshaft
Auch in der Untersuchungshaft war es zu mehreren Vorfällen gekommen, der 28-Jährige hatte sich nach Wutausbrüchen mehrfach selbst verletzt. Eine Gefängnispsychologin hatte dann die vorläufige Unterbringung des Mannes im Zentrum für Psychiatrie in der Weissenau in die Wege geleitet. Ein Sozialarbeiter der Flüchtlingsunterkunft hatte im Zeugenstand anschaulich erklärt, dass es offenbar zwei Versionen des Angeklagten gebe: zum einen den gut gelaunten und zielstrebigen Mann, aber zum anderen auch den wütenden, der nach dem Motto agiere: „Small problems, full stress.“