Ein Mann kommt einer Frau zu Hilfe, die von ihrem Exfreund angegriffen wird. Der reagiert gereizt – und tritt dem Helfer ins Gesicht. Dafür hat das Landgericht nun eine Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 21 Jahre alter Mann am Stuttgarter Landgericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die 3. Große Jugendkammer sah den Vorwurf der Anklage nicht bestätigt: Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann versuchten Totschlag vorgeworfen.

 

Das Opfer des Schlägers bezahlte in einer Frühjahrsnacht einen hohen Preis für sein couragiertes Eintreten zum Schutz einer jungen Frau. Auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Lokals in Bad Cannstatt sahen er und seine Kumpels, wie der 21-Jährige auf eine Frau losging – seine Ex-Freundin. Er soll sauer über die Trennung gewesen sein und habe sie an den Haaren aus dem Lokal herausgezogen. Sie war dort mit Freunden, mit denen sie ihren Geburtstag gefeiert hatte. Um die Frau vor weiteren Attacken zu schützen, ging ein 25 Jahre alter Mann zusammen mit Freunden dazwischen. Da richtete sich die Wut des verschmähten Liebhabers nicht mehr gegen die junge Frau, sondern plötzlich gegen deren Beschützer. Er ging auf den 25-Jährigen los und trat ihm ins Gesicht. Da der Angreifer Arbeitsschuhe mit Stahlkappen trug, war der brutale Angriff folgenschwer: Das Opfer verlor zwei Schneidezähne.

Die Anklage war davon ausgegangen, dass nur durch das Eingreifen der Kumpels Schlimmeres verhindert werden konnte. Der Mann soll zu einem zweiten Tritt angesetzt haben. Weil er zur Seite gestoßen worden sei, habe der Tritt aber den Kopf verfehlt. Weil das Opfer am Boden lag, hatte die Staatsanwaltschaft den zweiten Tritt als versuchten Totschlag eingeordnet. Die Kammer kam nun zu einem anderen Schluss und verurteilte den Mann nur wegen gefährlicher Körperverletzung.