Ein 38 Jahre alter Mann ist am Freitag am Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs einer hilflosen Person zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Stuttgart - Die 7. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat am Freitag einen 38 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und sexuellem Missbrauch einer hilflosen Person zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 38-Jährige Anfang Mai 2015 einen 30 Jahre alten Mann nach dem Besuch einer Schwulenbar in seiner Wohnung in einem Stuttgarter Außenbezirk unter Drogen gesetzt und das bewusstlose Opfer sexuell schwer misshandelt hat. Der 30-Jährige, der sich – wie der Angeklagte – am nächsten Tag an nichts mehr erinnern konnte, wies zahlreiche Schnitte und Verletzungen im Genitalbereich sowie Blutergüsse und Brandwunden am ganzen Körper auf. „Ich habe noch nie so ein schweres Verletzungsbild gesehen“, hatte ein 55 Jahre alter Polizist als Zeuge in dem Prozess an einem früheren Verhandlungstag erklärt.

 

Zu Gunsten des Angeklagten sprach für das Gericht, dass dieser nicht vorbestraft sei und er dem Geschädigten bereits 8000 Euro Schmerzensgeld gezahlt habe. Der Angeklagte hatte zudem an einem früheren Verhandlungstag erklärt, dass er auch für Taten, an die er keine Erinnerung mehr habe, die Verantwortung zu tragen habe. Diese Einsicht habe ihn vor einem höheren Strafmaß bewahrt, so die Richter. Strafverschärfend habe man aber berücksichtigen müssen, dass der Angeklagte zunächst bei seiner polizeilichen Vernehmung mit dem angeblich anwesenden dritten Mann „bewusst eine falsche Fährte“ gelegt habe.

Der Angeklagte und sein späteres Opfer seien in der fraglichen Nacht mit 2,1 und 1,2 Promille erheblich alkoholisiert gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Rainer Gless in der Urteilsbegründung. Beide hätten ein sexuelles Erlebnis haben wollen. Der 30-Jährige habe aber nach Ansicht der Kammer dabei an „Kuscheln und Hausfrauensex“, auf keinen Fall aber an Sadomaso-Praktiken gedacht. Aber der Angeklagte habe, nachdem beide Männer ein mit der Droge Liquid Ecstasy versetztes Getränk zu sich genommen hatten, enthemmt an dem bewusstlosen 30-Jährigen gewalttätige sexuelle Handlungen vorgenommen und dabei Schlag- und Schnittwerkzeuge benutzt. Er habe sein Opfer zudem grün und blau geschlagen und ihm Brandwunden zugefügt, um einen besonderen sexuellen Kick zu haben. „Wegen des reichlich genossenen Alkohols war dabei seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, nicht aber seine Einsichtsfähigkeit“, sagte der Vorsitzende Richter. Das habe das psychiatrische Gutachten ergeben.