Urteil am Landgericht Stuttgart Sindelfinger muss wegen Missbrauchs der Tochter knapp vier Jahre ins Gefängnis

Am Landgericht ist nun das Urteil gesprochen worden. Foto: Marijan Murat/dpa

Das Landgericht Stuttgart verurteilt einen 42-jährigen Mann aus Sindelfingen, den späte Reue erfasst hat. Die Übergriffen zogen sich über viele Jahre hin.

Für drei Jahre und neun Monate muss ein 42-jähriger Mann ins Gefängnis, der seine heute 19 Jahre alte leibliche Tochter jahrelang sexuell missbraucht hat. Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie sexuellen Übergriffs in insgesamt 122 Fällen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren beantragt, die Verteidigung auf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Schuldunfähigkeit plädiert und hilfsweise auf eine Gefängnisstrafe von maximal drei Jahren.

 

Der Angeklagte hatte zuletzt eine Zeit lang auf der Straße gelebt

Der 42-Jährige, der mit seinem struppigen Vollbart deutlich älter aussah, hatte zuletzt eine Zeit lang auf der Straße gelebt – in Berlin, wo er sich im vergangenen Oktober selbst bei der Polizei angezeigt hatte. Bis auf eine Tat hatte der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft über seinen Verteidiger uneingeschränkt eingeräumt.

Das Gericht sah es daher als erwiesen an, dass der Vater seine Tochter zwischen 2011 und 2013 im Alter von fünf und sechs Jahren in der gemeinsamen Wohnung in Sindelfingen beim Spielen an den Brüsten und im Intimbereich über und unter der Kleidung gestreichelt hatte. Nach einer Pause, als das Mädchen 2017 und 2018 dann elf und zwölf Jahre alt gewesen war, hatte der Angeklagte nach der Überzeugung der Richter Situationen abgepasst, in denen Vater und Tochter allein in der Wohnung waren. Auch diesmal habe er sie an Brüsten und im Intimbereich gestreichelt und dabei häufig vorher entkleidet – meistens im Wohnzimmer oder im Bad.

Auch einen dritten Tatzeitraum nach einer weiteren Pause zwischen 2021 und 2022 sahen die Richter als erwiesen an, als die Tochter 15 und 16 Jahre alt war. Auch diesmal sei es zum Streicheln und Küssen an intimen Stellen gekommen, der Angeklagte habe sich dabei auch selbst befriedigt. Dies sei sowohl in der alten als auch in einer neuen Wohnung passiert, in die die Familie innerhalb Sindelfingens umgezogen sei.

Überzeugt waren die Juristen auch, dass der Angeklagte einmal seiner Tochter, die mit Kopfweh auf dem Sofa lag, die Unterhose heruntergezogen hatte und sich nackt auf sie legen wollte. Der Tochter sei es aber gelungen, ihn wegzustoßen und zu fliehen. Dies war der einzige Vorwurf den der Angeklagte nicht einräumen wollte.

Ein Gutachter erklärt den 42-Jährigen für schuldfähig

Ein Gutachter hatte den 42-Jährigen, der sich am ersten Prozesstag über seinen Verteidiger entschuldigt hatte, für schuldfähig erklärt. Daher schenkten die Richter der Aussage des Angeklagten, er habe in den allermeisten Fällen Stimmen gehört, die ihm die Taten befohlen hätten, keinen Glauben – zumal der Angeklagte davon bei seiner polizeilichen Vernehmung niemals gesprochen hatte.

Ein Berliner Polizist hatte den Angeklagten vor Gericht als glaubhaft eingestuft, der Angeklagte habe die Übergriffe anfangs nur als „spielerischer Natur“ bezeichnet. Allerdings sei das Erinnerungsvermögen des 42-Jährigen streckenweise getrübt gewesen, was wohl mit seinem zeitweisen Drogenkonsum zusammenhänge. Das Rauschgift habe ihn bei den Taten wohl auch enthemmt.

Das Opfer sorgte sich um den Familienfrieden

Wie eine Kriminalkommissarin aus Böblingen berichtet hatte, habe die Tochter die Vorfälle nicht anzeigen wollen, da sie „den Familienfrieden nicht stören wollte“. Auch die Mutter hatte eingeräumt, von sexuellen Übergriffen gewusst zu haben, von dem zeitlichen Ausmaß allerdings erst seit Kurzem. Laut Aussage der Beamtin hat die Tochter die Schule abgebrochen und will keine Beziehung mit einem Jungen, da dies nur zu Streit führe.

Weitere Themen