Ein 52-jähriger Mann aus Böblingen gibt zu, 1500 pornografische Bilder und Filme von Kindern und Jugendlichen gespeichert zu haben. Durch Zufall kamen ihm Ermittler auf die Spur.

Ludwigsburg - Ein Mann aus Böblingen ist vom Ludwigsburger Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden und muss zudem 1000 Euro an eine Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen bezahlen. Der 52 Jahre alte Frührentner hatte pornografische Bilder und Filme von Kindern und Jugendlichen auf seinem Computer gespeichert.

 

Die Polizei war ihm über einen Umweg auf die Spur gekommen. Auf dem Computer eines Ehepaars waren im Jahr 2013 gelöschte pornografische Dateien wiederhergestellt worden. Der 52-Jährige war der Vorbesitzer des Rechners, er hatte ihn über ein PC-Geschäft in Kornwestheim weiter verkauft. Mehrere Rechner wurden daraufhin beschlagnahmt. Insgesamt wurden mehr als 1500 einschlägige Dateien gefunden und dem Mann zugeordnet.

Das Strafmaß ist inzwischen höher

Der Staatsanwalt hatte am Donnerstag eine höhere Strafe gefordert. Es seien „erhebliche Datenmengen“ gefunden worden, zudem mit „teils sehr jungen Opfern“. Darunter ein Fünfjähriger, der in einer Badewanne Oralverkehr bei einem Erwachsenen ausüben muss, und ein siebenjähriges Mädchen, das zum Sex gezwungen wird. Ein Jahr und zehn Monate Haft hielt der Ankläger für angemessen und lag damit nah an der zur Tatzeit noch geltenden Höchststrafe von zwei Jahren. Inzwischen können vergleichbare Taten mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Bei der Verlesung der Anklagepunkte zeigten der Angeklagte und dessen anwesende Ehefrau keine äußerliche Regung. Der 52-Jährige gab die Vorwürfe zu. Zuvor war er nur einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten – 2010 verstieß er gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Richter Karl-Friedrich Engelbrecht zeigte allerdings Verständnis: Der Angeklagte leidet seit Jugendtagen unter starken Rückenschmerzen. Mittlerweile bekommt er das zur Linderung der Beschwerden benötigte Cannabis verschrieben. Am Donnerstag mussten wegen des Geständnisses keine Zeugen gehört werden. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, und Richter Engelbrecht konnte zügig sein Urteil verkünden. Der Richter stellte klar, dass der Besitz von kinder- und jugendpornografischem Material „nicht zu dulden ist“.