Bis heute ist ungeklärt, warum zwei Männer bei einem Wohnungseinbruch in Stuttgart-Stammheim mit Brachialgewalt über den schlafenden Bewohner hergefallen sind und ihn fast erstochen haben. Einer der beiden wurde nun wegen versuchten Mordes verurteilt.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Bis heute ist ungeklärt, warum zwei Männer im Sommer 2013 bei einem Wohnungseinbruch in Stammheim mit solcher Brachialgewalt über den schlafenden Bewohner hergefallen sind. Kurz nachdem die 24 und 25 Jahre alten Täter über ein gekipptes Fenster eingestiegen waren, attackierten sie den 62 Jahre alten Mann. Einer der beiden Männer rammte dem Opfer ein Messer in die Leistengegend, der andere schlug mit einem Wasserkocher gegen den Kopf des Mannes. Zudem hagelten bei der Attacke Faustschläge auf das Opfer ein. Dennoch gelang es dem 62-Jährigen, die Einbrecher in die Flucht zu schlagen. Einer der Männer ist am Freitag am Landgericht wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchten besonders schweren Raubes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

 

Fall musste wegen eines Formfehlers neu aufgerollt werden

Der 25 Jahre alte Kornwestheimer hatte wegen der Vorwürfe bereits im Frühjahr 2014 am Landgericht in einem ersten Prozess eine Haftstrafe von elf Jahren erhalten. Im selben Verfahren bestimmten die Richter, dass dessen 24 Jahre alter Komplize aus Stuttgart ebenso lange hinter Gitter sollte. Beide schwiegen. Das Opfer konnte die beiden Männer nicht als Täter identifizieren. Aufgrund von Indizien wurden sie aber überführt. Die Polizei hatte am Tatort DNA-Spuren gesichert. Beim Abgleich in der Datenbank gab es Übereinstimmungen mit dem Erbgut der zwei Männer. Beide waren mehrfach straffällig gewesen. Die Polizei führte sie als Mitglieder der mittlerweile verbotenen Straßengang Red Legion.

Doch wegen eines Formfehlers beim DNA-Gutachten musste der Prozess gegen den 25-jährigen Kornwestheimer neu aufgerollt werden. Das Erbgut des Angeklagten spielte in diesem neuen Verfahren nur eine Nebenrolle. Gleich zu Prozessbeginn brach der Angeklagte sein Schweigen. Er räumte ein, an dem Einbruch beteiligt gewesen zu sein. Sein ein Jahr jüngerer Komplize habe das Tatmesser ohne sein Wissen mit sich geführt. Er hätte den Einsatz der Waffe niemals gebilligt, so der Mann.

Offen bleibt, wer zugestochen hat

Letztlich blieb offen, welcher der beiden auf den Bewohner eingestochen hatte. Dennoch wurden beide wegen versuchten Mordes aus Habgier, Heimtücke und zum Ermöglichen des Einbruchs verurteilt, der eine 2014, der andere jetzt. Die Männer hätten gewusst, dass ein Messer im Spiel war, so die Richter. Man setzte es zunächst ein, um das Fenster zu öffnen. Zwar hätten die Männer den 62-Jährigen wohl nicht umbringen wollen, sie hätten dessen Tod aber in Kauf genommen. Die Frage nach dem Grund für die Gewalttat blieb letztlich unbeantwortet.