Der Bundesgerichtshof spricht das letzte Wort in einem Kirchenkrimi. Doch der Fall bleibt teilweise unaufgeklärt.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Neresheim/Karlsruhe - Die Geschichte ging durch die Republik, damals, im November 2014. Im Kloster Neresheim (Ostalbkreis) war der Benediktinerpater Albert Knebel beim Aufräumen im Büro des 2013 verstorbenen Abts Norbert Stoffels auf ein Vermögen von gut vier Millionen Euro Vermögenswerten gestoßen, von dem weder innerhalb der Glaubensgemeinschaft noch bei den Finanzbehörden etwas bekannt war. 1,4 Millionen Euro lagen auf einem Bankkonto in Aalen, den großen Rest bildete ein 2010 eröffnetes Aktiendepot bei einer Bank in Krefeld. Das war kurz nach der Einführung der deutschen Abgeltungsteuer auf Zinserträge. Ein Fall von Geldwäsche? Veruntreuung? Ein Steuerkarussell? Bis zum Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) versuchten Richter sich an der Aufklärung, die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelte – letztlich mit mäßigem Erfolg.

 

Kläger hatte keine gerichtsfesten Dokumente

Rund vier Jahre später ist der Fall praktisch unbemerkt zu Ende gegangen. Wie erst jetzt öffentlich wurde, hat der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe schon im vergangenen September einen Einspruch gegen das Urteil des Oberlandesgerichts für rechtens befunden, wonach das Kloster die Millionen behalten darf. Damit geht der inzwischen bald 90-jährige Kläger und Krefelder Rechtsanwalt Walter Marcelli leer aus. Er sei Treuhänder einer wohltätigen, nicht eingetragenen Stiftung „Weinberg“, so sagte er stets vor Gericht, und forderte das Geld in Namen der Spender zurück, die seiner Aussage nach anonym bleiben wollten. Gerichtsfest Dokumente aber konnte der der Anwalt nie beibringen.

Auch die Staatsanwaltschaft fand nichts heraus

Der Kläger könne seine Ansprüche nicht glaubhaft machen, illegale Quellen für die Millionen seien nicht zu erkennen, urteilte 2016 schließlich der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts. Der Klosterverein dürfe folglich über die Summe verfügen. Eine Revision wurde ausgeschlossen. Vor dem BGH ist nun auch das letzte Rechtsmittel Marcellis, eine Nichtzulassungsbeschwerde, gescheitert.

Laut dem Oberen des Klosters, Pater Knebel, hätten in den zurückliegenden Jahren mithilfe eines Wirtschaftsprüfers „die Herkunft und der Verwendungszweck für etwa ein Drittel der Mittel geklärt werden“ können. Es habe sich „im Wesentlichen um Spenden“ gehandelt. Doch leider: „Trotz intensiver Recherche ist es nicht gelungen, die Herkunft der übrigen Mittel aufzuklären.“ Was den Abt Stoffels geritten hat, geheime Kassen im Namen des Neresheimer Klostervereins zu führen, bleibt damit wohl auf immer im Dunkeln.

Die Millionen fließen in den Erhalt des Kirchenbaus

Wie der Kläger Marcelli stammte auch er aus Krefeld, beide Männer kannten sich mit einiger Wahrscheinlichkeit aus frühen Tagen. Knebel und die Seinen wollen die Millionen, die bis zum BGH-Entscheid nicht angetastet worden seien, zur Erhaltung der spätbarocken Klosteranlage verwenden. Der große Kirchenbau im Ostalbkreis muss schließlich immer wieder repariert werden.