Auch die Banken und Sparkassen müssen mit den Nullzinsen leben. Das BGH-Urteil zur Kündigung von Prämiensparverträgen ist konsequent.

Frankfurt - Die Karlsruher Richter sind ihrer Linie treu geblieben. Vor etwas mehr als zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditinstitute Bausparverträge kündigen dürfen, wenn diese seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind und nicht für den eigentlichen Zweck, den Bau, genutzt werden. Der Logik, dass solche Verträge einem gewissen Zweck dienen sollen, folgt das Urteil zu den Prämiensparverträgen, das nun getroffen wurde. Sobald die bei Vertragsabschluss versprochene „Höchstprämie“ erreicht wurde, dürfen die Geldhäuser dem Kunden kündigen: Der muss sich mit einem Angebot abfinden, das deutlich niedrigere Zinsen abwirft.

 

Die Sparer sind die lange Dauer der Niedrigzinsphase leid

Bei Sparern stößt das auf wenig Gegenliebe. Sie sind die lange Dauer der Niedrigzinsphase leid und wollen, dass ihr erspartes Geld endlich wieder Geld verdient. Dieses Dilemma allerdings können die BGH-Richter nicht lösen. Denn auch die Banken und Sparkassen müssen mit den Nullzinsen leben. Dennoch sollten die Geldinstitute im Sinne einer guten Kundenbeziehung sehr sorgfältig mit der Kündigung solcher Altverträge umgehen. Und vielleicht fällt den Kreativen in der Finanzwirtschaft eine Lösung ein, wie man nicht nur die Risiken in attraktive Produkte umwandeln kann, sondern wie man mit „sicheren“ Anlagen wieder Geld verdient.