Die Bremer Polizeigebühr für Hochrisikoveranstaltungen ist im Prinzip rechtmäßig, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Gut so, die Deutsche Fußball-Liga kann es sich künftig nicht mehr so einfach machen wie bisher, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Leipzig - Da sollte sich niemand zu früh freuen: Das Bundesverwaltungsgericht hat den juristischen Konflikt um zusätzliche Polizeikosten bei Hochrisikospielen zwar nach Bremen zurückverwiesen – das Oberverwaltungsgericht muss sich der Sache noch einmal annehmen. In der Sache jedoch gibt sich das Leipziger Gericht eindeutig: Prinzipiell darf der Deutschen Fußball Liga stellvertretend für die Vereine der Mehraufwand für Polizeieinsätze in Rechnung gestellt werden, wenn deren erhöhte Präsenz notwendig ist. Nachgerechnet werden muss jetzt allenfalls, was an Einsatzkosten dem Veranstalter konkret zugerechnet werden darf und was nicht. Insofern mag der Gebührenbescheid des Bremer Senats am Ende geringer ausfallen – im Grundsatz hat er Bestand.