Der Europäische Gerichtshof wertet neue Methoden zur Erbgutänderung von Pflanzen als Gentechnik und fordert, dass die daraus hergestellten Lebensmittel gekennzeichnet werden. Logisch ist das nicht, kritisiert der Wissenschaftsredakteur Werner Ludwig.

Wissen/Gesundheit: Werner Ludwig (lud)

Stuttgart - Wie ist eine Pflanzensorte zu beurteilen, die im Labor genetisch so verändert wurde, dass ihr Erbgut nicht von einer konventionell gezüchteten Sorte zu unterscheiden ist? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Frage am Mittwoch klar beantwortet: Eine solche Pflanze und daraus hergestellte Lebensmittel müssen als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Zudem gelten die selben strengen Zulassungsregeln wie für bisherige Gentechnik-Pflanzen. Konkret ging es in dem Urteil um neue Labormethoden wie die Genschere Crispr, die sehr präzise Eingriffe ins Erbgut erlauben.