Ein 60-Jähriger, der in Notzingen (Kreis Esslingen) mit dem Auto zwei Fußgänger schwer verletzt hat, ist frei. Die Unterbringung in einer Psychiatrie wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der 60-Jährige war seit seiner Festnahme in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dorthin muss er nicht mehr zurückkehren, sondern kann stattdessen nach Hause gehen. Die erste Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts fällte am Montag ein Urteil. Demnach wurde zwar die dauerhafte Unterbringung des Mannes in der forensischen Psychiatrie angeordnet. Die Vollstreckung wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterinnen und Richter sahen es als erwiesen an, dass der 60-Jährige im Notzinger Ortsteil Wellingen aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zwei Fußgänger umgefahren hat, um sie zu töten. Er habe die wahnhafte Vorstellung gehabt, dass sein Haus in die Luft gesprengt werden soll und er seine Familie beschützen müsste. Bei der Auto-Attacke am 14. Mai dieses Jahres wurden ein 43 und ein 44 Jahre alter Mann zu Zufallsopfern und schwer verletzt, einer von ihnen schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Mit seinem BMW rammte der Beschuldigte zudem unweit seines Wohnhauses mehrere parkende Autos.

 

Beschuldigter muss vorerst nicht in die Psychiatrie

Die Kammer wertete die Taten rechtlich als versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung habe sich der Mann aber in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befunden. Somit könne er nicht bestraft werden. Stattdessen sei der Beschuldigte in die Psychiatrie einzuweisen. Die Prognose für den Mann sei gut und er zeige Einsicht für seine Krankheit, so das Gericht mit Verweis auf den psychiatrischen Gutachter. Deshalb werde diese Maßnahme vorerst nicht umgesetzt. Sein Führerschein wird allerdings für vier Jahre eingezogen.

„Wir werden ein genaues Auge auf Sie haben. Wir wollen nicht, dass so etwas nochmals passiert“, warnte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti den Beschuldigten deutlich. Er wird für fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt und muss Auflagen erfüllen. Zu denen unter anderem gehört, dass er sich weiterhin psychiatrisch behandeln lässt. Er bekommt eine Depotmedikation und muss sich zehn Mal im Jahr einer Blutkontrolle unterziehen. So soll sichergestellt werden, dass er die erforderlichen Medikamente tatsächlich einnimmt. Um seinen Tagesablauf zu strukturieren, ist er außerdem verpflichtet, an einer Berufsbildungsmaßnahme teilzunehmen. Sollte er die Vorgaben nicht gewissenhaft, pünktlich und aus eigenem Antrieb erfüllen, riskiere er die Einweisung in die geschlossene Abteilung, so die Richterin.

Das Auto hat bei der Psychose eine Rolle gespielt

In dem als Sicherungsverfahren geführten Prozess hatte die Kammer Sachverständige und mehrere Zeugen gehört, darunter auch die in der Nachbarschaft lebenden Opfer. Sie leiden noch immer unter den Folgen des Angriffs. Einer von ihnen ist weiterhin krankgeschrieben und kann nicht richtig laufen. Auch der 60-jährige Täter selbst äußerte sich, konnte sich aber an die Autofahrt nicht mehr erinnern. Der Mann ist seit 2009 an paranoider Schizophrenie erkrankt, die kurz vor der Tat erneut akut ausbrach. Er ist seit Jahren in Behandlung und war mehrfach auch stationär in der Psychiatrie. Laut dem Gericht spielte das Auto bei seiner Krankheit immer wieder eine große Rolle und bot ihm auf diffuse Weise Schutz und Hilfe. Zu strafbaren Handlungen sei es vor der Tat im Mai aber nicht gekommen. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Fahrer am Montag erneut bei den Opfern.

Der Beschuldigte gab im Prozess an, die verordneten Medikamente nur unregelmäßig eingenommen zu haben. Das Gericht geht davon aus, dass er vor der Tat zwar nicht ganz auf die Einnahme verzichtet, die Dosis aber eigenmächtig reduziert hat. Zu dieser Zeit habe es bereits Vorboten für eine erneute Psychose gegeben. So habe er beispielsweise fantasiert, dass Menschen, die nicht vor ihren Häusern parkten, etwas verbrochen hätten.

Amokfahrt Notzingen: Opfer spüren die Folgen noch immer

Mit seinem Urteil schloss sich das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts an. Dieser hatte dem 60-Jährigen ursprünglich versuchten Mord vorgehalten, den Vorwurf dann aber auf versuchten Totschlag geändert. Ein heimtückisches Vorgehen sei dem Beschuldigten nicht nachzuweisen. Vielmehr sei er einer „wahnhaften Eingebung“ gefolgt. Seine Krankheit habe ihn zu dieser „unfassbaren Tat“ veranlasst. Sowohl der Anklagevertreter als auch der Verteidiger des Mannes gaben noch im Gerichtssaal an, keine Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

Der Anwalt, der die Opfer in dem Verfahren als Nebenkläger vertrat, wollte sich zu seinem weiteren Vorgehen nicht äußern. „Für meine Mandanten ist die Situation unerträglich“, sagte der Rechtsanwalt Ralf Mende. Die körperlichen und materiellen Folgen seien für sie noch nicht absehbar. Der Verteidiger des 60-Jährigen zeigte Verständnis. „Eine Anordnung auf Bewährung ist für die Opfer schwer nachvollziehbar. Es geht aber nicht um Schuld und Sühne, sondern darum, dass mein Mandant schwer krank ist“, sagte er.