Erfolg für das Goethe-Institut im Prozess um Kunstdrachen: die Erben des Initiators der Sammlung müssen den Erlös der Auktion bei Nagel herausgeben. Doch das Urteil ist nur ein vorläufiges.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Im Rechtsstreit um eine beim Auktionshaus Nagel versteigerte Sammlung von Kunstdrachen gibt es eine überraschende Entwicklung. Auf die Klage des Goethe-Instituts hin hat das Landgericht Stuttgart zwei Erben des Initiators der Sammlung zur Zahlung der geforderten knapp sechs Millionen Euro verurteilt, also des gesamten Erlöses der Versteigerung. Ein entsprechendes „Versäumnisurteil“ sei ergangen, nachdem die beiden innerhalb der Frist nicht reagiert hätten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Obwohl ihnen die Klage nachweislich zugestellt worden sei, hätten sie die geforderte „Verteidigungsanzeige“ und die Klageerwiderung bisher nicht eingereicht. Ein drittes Mitglied der Erbengemeinschaft lebe in Italien, wo die Zustellung aufwendiger sei, daher liege noch kein Nachweis vor. Das Urteil kann noch revidiert werden, wenn die Beklagten Einspruch dagegen einlegen; auch dafür gibt es eine Frist.