Urteil des Landgerichts Drachen-Erben müssen Millionen hergeben

Vor der Versteigerung: einige der Kunstdrachen Foto: Silke Arning / SWR

Erfolg für das Goethe-Institut im Prozess um Kunstdrachen: die Erben des Initiators der Sammlung müssen den Erlös der Auktion bei Nagel herausgeben. Doch das Urteil ist nur ein vorläufiges.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Im Rechtsstreit um eine beim Auktionshaus Nagel versteigerte Sammlung von Kunstdrachen gibt es eine überraschende Entwicklung. Auf die Klage des Goethe-Instituts hin hat das Landgericht Stuttgart zwei Erben des Initiators der Sammlung zur Zahlung der geforderten knapp sechs Millionen Euro verurteilt, also des gesamten Erlöses der Versteigerung. Ein entsprechendes „Versäumnisurteil“ sei ergangen, nachdem die beiden innerhalb der Frist nicht reagiert hätten, teilte ein Gerichtssprecher mit. Obwohl ihnen die Klage nachweislich zugestellt worden sei, hätten sie die geforderte „Verteidigungsanzeige“ und die Klageerwiderung bisher nicht eingereicht. Ein drittes Mitglied der Erbengemeinschaft lebe in Italien, wo die Zustellung aufwendiger sei, daher liege noch kein Nachweis vor. Das Urteil kann noch revidiert werden, wenn die Beklagten Einspruch dagegen einlegen; auch dafür gibt es eine Frist.

 

Mit der spektakulären und bundesweit beachteten Versteigerung hatte Nagel im Februar 2022 sein 100-Jahr-Jubiläum eröffnet. Die Drachen waren vor Jahrzehnten von renommierten Künstlern aus aller Welt gestaltet worden. Sie folgten 1987 einer Initiative des damaligen Leiter des Goethe-Instituts im japanischen Osaka, Paul Eubel. Dieser hatte zugesagt, den Erlös bei einem späteren Verkauf an die Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen zu spenden. Dieses Versprechen bewegte viele Künstler zur Teilnahme.

Der teuerste Drachen bringt 1,5 Millionen Euro

Nach Eubels Tod im Jahr 2010 galt die Sammlung als verschwunden. Gut zehn Jahre später – sie war wieder aufgetaucht – bemühten sich seine beiden inzwischen in Stuttgart lebenden Söhne, Tilman und Nahuel, um die Vermarktung. Bei der Auktion brachte die „Art Kite Collection“ mehr als erwartet, der teuerste Drachen kam für 1,5 Millionen Euro unter den Hammer. Den gesamten Erlös strichen offensichtlich die beiden Söhne ein. Sie kündigten zwar vage eine Spende nach Abzug der Kosten an, dazu kam es bisher aber nicht.

Mit dem Urteil werden sie nicht nur zur Herausgabe der Millionen verpflichtet. Zugleich müssen sie mehrere nicht versteigerte Drachen übergeben und Auskunft zu weiteren Drachen erteilen. Bei der dritten Beklagten handelt es sich nach Informationen unserer Zeitung um die Witwe des zuletzt in Palermo lebenden Juristen Eubel, die Mutter seiner Söhne. Eine Anfrage an den federführenden Tilman Eubel zu dem Urteil blieb zunächst unbeantwortet.

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