Weil er einen Mitbewohner angegriffen und mit einem Messer verletzt hat, muss ein 30-Jähriger aus Somalia ins Gefängnis. Dem Mann droht zudem die Abschiebung.

Bietigheim-Bissingen - Ein 30-jähriger Asylbewerber aus Somalia muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil hat das Landgericht Heilbronn am Freitag verkündet. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März einen Mitbewohner in einer Asylbewerberunterkunft in Bietigheim-Bissingen mit zwei Messern attackiert hat. Ein Stich wurde durch die Lederjacke des Opfers abgehalten, ein zweiter traf allerdings die Schulter des Kontrahenten und verletzte diesen.

 

Zwei Jahre und zehn Monate muss der Mann in Haft

Die Staatsanwaltschaft war davon ausgegangen, dass der 30-Jährige seinen Landsmann töten wollte, und wertete die Tat als versuchten Totschlag. Das sahen die Heilbronner Richter nun anders: Einen Tötungsvorsatz konnten sie nicht erkennen. Der Angeklagte hat im Prozess wenig Angaben zu sich und den Vorfällen in der Unterkunft gemacht, vielmehr beschuldigte er das Gericht, eine „Kleinigkeit aufzubauschen“. Schließlich gab er aber zu, sein Opfer mit dem Messer „geritzt zu haben“, die Richter sahen das zumindest als teilweises Geständnis.

Auf eine Aussage des Opfers und wichtigsten Zeugen musste die Kammer während der Verhandlungstage verzichten: Der Mann ist vor dem Prozessauftakt Mitte September bereits in seine Heimat abgeschoben worden. Ein ähnliches Schicksal könnte auch dem 30-Jährigen drohen. Er hat vor seiner Ankunft in Deutschland im Sommer 2016 bereits in Norwegen und Schweden einen Asylantrag gestellt. Beide Länder schoben ihn allerdings nach Italien ab. Dort ist er vor fünf Jahren als Asylbewerber anerkannt worden.