Weil er versucht hat, einen Mitbewohner mit einer Spaltaxt zu töten, muss ein 48-Jähriger ins Gefängnis. Der Mann habe versucht, „ihm den Schädel zu spalten“, sagte das Opfer vor Gericht.

Vaihingen/Enz - Weil er einen Mitbewohner in einem Vaihinger Obdachlosenheim mit einer Axt attackiert hat, muss ein 48-Jähriger für sechs Jahre in Haft. Das hat das Heilbronner Landgericht am Freitag entschieden und den Mann wegen versuchten Totschlags verurteilt.

 

Die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Roland Kleinschroth sah es als erwiesen an, dass der Mann, der seit 2014 arbeitslos ist, im Juni mindestens zweimal mit der Axt zugeschlagen hat. Ein Schlag traf das 55 Jahre alte Opfer an der Schläfe und hinterließ dort eine stark blutende Wunde. Der Mann trat in dem Prozess als Nebenkläger auf.

Die rund einen halben Meter lange Axt bezeichnete der Angeklagte während des Prozesses selbst als „Mordinstrument“. Auch sonst zeigte er sich reuig und räumte die Vorwürfe schon zum Prozessauftakt ein. Sein Verhalten im Gerichtssaal habe ihm „durchaus Sympathiepunkte“ eingebracht, meinte Kleinschroth. Die Tat sei gleichwohl durch nichts zu verzeihen.

„Er wollte mir den Schädel spalten“

Denn, darin waren sich alle Beteiligten einig, die Attacke hätte noch deutlich schlimmere Folgen haben können. Mit beiden Händen schwang der 48-Jährige an jenem Juni-Tag die Axt in die Luft und zielte mit der scharfen Seite voraus auf den Kopf seines Kontrahenten. Während der erste Hieb den 55-Jährigen verfehlte, traf der zweite den Unterarm des Opfers und wurde von dort an die Seite des Kopfes abgelenkt. Gerettet habe den Älteren dessen Erfahrung als Kampfsportler, sagte Roland Kleinschroth. Nur so sei es dem Mann möglich gewesen, den mutmaßlich tödlichen Schlag teilweise abzuwehren. „Er wollte mir den Schädel spalten, er hat mit voller Wucht geschlagen“ hatte das Opfer zum Prozessauftakt im November gesagt.

Nach der Attacke warf der Ältere den Angeklagten zu Boden und schlug auf ihn ein. Ob diese Faustschläge und Tritte noch als Notwehr gelten, untersucht derzeit die Staatsanwaltschaft. Klar ist: auch der 48-Jährige wurde an jenem Nachmittag verletzt und musste mehrere Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Entzug dauert mindestens zwei Jahre

Als Grund für den Aggressionsausbruch sehen die Richter wochenlange Provokationen zwischen den Mitbewohnern. In der Vaihinger Unterkunft habe ein „Hahnenkampf“ getobt, nachdem der 55-Jährige Anfang Mai dort eingezogen sei. Der Angeklagte, der seit mehreren Jahren in dem städtischen Notquartier wohnt, habe sich durch den Neuankömmling bedroht gefühlt. An jenem Juni-Tag habe er dann beschlossen, dem Kontrahenten eine Lektion zu erteilen. Weil der ihm körperlich überlegen ist, habe er aus seinem Zimmer die Axt geholt und damit zugeschlagen.

Neben der Haftstrafe verfügten die Richter am Freitag, dass der Angeklagte eine Entziehungskur machen muss. Seit er 25 ist, trinkt der gelernte Maurer zu viel, zuletzt bis zu fünf Liter Bier am Tag. Am Tag der Tat war der Vaihinger ebenfalls betrunken, mehr als zwei Promille hatte er laut eines Bluttests intus. Er ist deshalb vermindert schuldfähig.

Da der Mann schon zwei Entzüge hinter sich hat und nach beiden wieder zu trinken anfing, wird die gerichtlich angeordnete Therapie deutlich länger dauern, kündigte Roland Kleinschroth an – mindestens zwei Jahre. Vor Beginn dieser Kur muss der 48-Jährige aber einen Teil seiner Gefängnisstrafe absitzen.