Der 26-jährige Kornwestheimer, der den Überfall geplant hat, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Er hatte erst gegen Ende der langen Prozesszeit ein Geständnis abgelegt.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Kornwestheim - Das Landgericht Stuttgart hat die fünf wegen eines Überfalls in der Kornwestheimer Dorfwiesenstraße Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 26-jährige Hauptangeklagte aus Kornwestheim, der zugegeben hatte, den Angriff auf einen Kurden im Februar des vergangenen Jahres geplant zu haben, muss für sieben Jahre ins Gefängnis.

 

Die Jugendstrafkammer bildete für ihn eine Gesamtstrafe: Er war bereits vor zwei Wochen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Geldwäsche verurteilt worden. Für die Attacke auf den Kurden, über die fünf Monate lang verhandelt wurde, veranschlagte das Gericht ein Strafmaß von drei Jahren und acht Monaten. Am vorletzten Prozesstag ein Geständnis abzulegen, sei „klug“ gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Der 26-Jährige war der letzte der fünf Angeklagten, der die Tat zugab.

Finsteren Mienen und keine Regung

Bei drei weiteren Angeklagten kam das Gericht zu ähnlichen Urteilen: Ein 25-Jähriger muss für drei Jahre und damit zwei Monate länger als seine Mitstreiter ins Gefängnis, weil er ein deutlich längeres Vorstrafenregister hat. Am glimpflichsten kam ein 21-jähriger Kornwestheimer davon. Er wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er hatte als erstes ausgepackt und Schmerzensgeld an das Opfer, das insgesamt 4200 Euro über den Täter-Opfer-Ausgleich erhielt, gezahlt. „Das erfordert schon Mut, sich als Jüngster hinzustellen und das zu machen“, sagte die Richterin. Das Gericht machte es zur Auflage, dass der 21-Jährige seine Abschlussprüfung zum Einzelhandelskaufmann antritt.

Die fünf Angeklagten nahmen die Ausführungen der Richterin zum Urteil mit finsteren Mienen und größtenteils regungslos zur Kenntnis. Die vierte Strafkammer kam zu dem Schluss, dass bei dem Angriff „mindestens ein kleines und ein großes Messer und ein Baseballschläger“ zum Einsatz kamen, ob eine Machete dabei war, sei nicht klar. Die Richterin betonte, dass das Gericht auch ohne die Geständnisse der Angeklagten zu einem ähnlichen Urteil gekommen wäre. Sie führte die zahlreichen Zeugen an, die vor Gericht ausgesagt hatten. Insgesamt wurde fast 120 Stunden verhandelt. Mindestens zwei der Angeklagten wurde es zum Verhängnis, dass der 26-Jährige Kornwestheimer mit seiner Verlobten während seiner Untersuchungshaft über die Tat gesprochen hatte.

Zunächst ging es um versuchten Mord

Er habe als einziger ein „besonderes Interesse an der Tat“ gehabt, weil er eine persönliche Fehde mit dem Kurden ausgetragen habe, so die Richterin. „Die anderen hätten sich von der Tat distanzieren können.“ Das taten sie aber nicht – und führten stattdessen den Angriff aus. Das Gericht folgte den Aussagen der Angeklagten, dass sie dem Opfer „nur eine Abreibung“ verpassen wollten. „Es gab zu keiner Zeit eine Tötungsabsicht“, sagte die Richterin. Die Anklage war zum Prozessbeginn von versuchtem Mord ausgegangen.