Das OLG Frankfurt befand, dass ein Kater oder „Hangover“ eine Krankheit sei. Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen daher nicht damit werben, dass ihr Produkt gegen den Kater hilft oder ihm vorbeugt.

Frankfurt am Main - Ein Alkoholkater ist eine Krankheit. Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen daher nicht damit werben, dass ihr Produkt gegen den Kater hilft oder ihm vorbeugt, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 6 U 114/18)

 

Der Beklagte Hersteller vertreibt einen trinkfertigen „Anti Hangover Shot“ und einen als Pulver verkauften „Anti Hangover Drink“. Die Mischungen aus Antioxidantien, Elektrolyten und Vitaminen würden gegen Kater helfen, heißt es. Ein Wettbewerbsverein hielt die entsprechende Werbung für unzulässig und klagte auf Unterlassung - mit Erfolg.

Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen

Ein Kater oder „Hangover“ sei eine Krankheit, befand das OLG Frankfurt. Denn der Begriff der Krankheit schließe auch „eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers“ ein.

Der Begriff Kater umschreibe entsprechende Symptome wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen. Keine Rolle spiele es, dass bei einem Kater „die Symptome regelmäßig von selbst verschwinden und keiner ärztlichen Behandlung bedürfen“. Es gebe aber sogar einen medizinischen Fachbegriff - „Veisalgia“.

Die Werbung des Herstellers suggeriere, die Produkte seien zur Behandlung der Symptome eines Alkoholkaters geeignet oder könnten einem Kater vorbeugen. Solche „gesundheitsbezogenen Aussagen“ zu Lebensmitteln seien aber nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.

Nach EU-Recht müssen sie für das jeweilige Lebensmittel oder bestimmte Zutaten ausdrücklich zugelassen sein. Das sei hier nicht der Fall, entschied das OLG.