Wann darf sich ein Schinken "Schwarzwälder Schinken" nennen? Er muss im Schwarzwald hergestellt und verpackt worden sein - das besagt ein neues Urteil.

München - Schwarzwälder Schinken muss künftig nicht nur im Schwarzwald hergestellt werden, sondern auch dort geschnitten und verpackt werden. Das hat das Bundespatentgericht in München am Donnerstag entschieden. „Entscheidend war für uns der Gesichtspunkt der Rückverfolgbarkeit und Kontrolle des Produkts“, sagte der Vorsitzende Richter Franz Hacker. Dies sei nur gesichert, „wenn die Produktionsschritte zurückverlegt werden ins Herkunftsgebiet“.

 

Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ließ das Gericht nicht zu. Nun muss die EU-Kommission die neuen Bedingungen noch absegnen. Die Spezialität ist seit 1997 als regionale Angabe geschützt. Nur im Schwarzwald geräucherter Schinken darf den begehrten Titel führen.

Verschärfter Schutz

Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller wollte nun den verschärften Schutz durchsetzen. Andernfalls sei die Jahrhunderte alte Produkt-Tradition bedroht. Dagegen aber gab es Widerstand bei anderen Herstellern - in einer ungewöhnlichen Allianz stand eine große überregionale Firma mit Schneide- und Verpackungseinrichtung in Norddeutschland Seite an Seite mit einem kleinen Familienunternehmen, das sich keine Schneideanlage leisten kann und nun um seine Existenz fürchtet.

Das Argument der Schutzgemeinschaft, der Verbraucher erwarte, dass Schwarzwälder Schinken aus dem Schwarzwald komme, sah Richter Hacker eher nachrangig. „Vermutlich macht sich der Verbraucher keine allzu großen Gedanken, wo der Schinken geschnitten und verpackt worden ist.“ Es sei ihm möglicherweise sogar „Wurst, im wahrsten Sinne des Wortes“. Rückverfolgbarkeit und Kontrolle allerdings seien freilich nach dem Schneiden kaum mehr möglich. „Man sieht es ja einem geschnittenen Produkt nicht mehr so an, wo es herkommt.“

Guter Ruf

Genau davor hatte der Anwalt der Schutzgemeinschaft, Ulrich Gruler, gewarnt. „Es tauchen immer wieder Produkte auf, die wir nicht nachvollziehen können.“ Zudem könnten internationale Unternehmen eingesessene Firmen aufkaufen. „Es ist für uns natürlich erfreulich, dass der Schwarzwälder Schinken einen so guten Ruf hat.“ Aber: „Wir brauchen einen höchstmöglichen Schutz, sonst verfällt das Produkt, sonst verfällt der Preis“, warnte Gruler. „Die kleinen mittelständischen Betriebe im Schwarzwald gehen kaputt.“

Doch ausgerechnet der Schwarzwälder Familienbetrieb Hils Schinkenräucherei sieht nun seine Existenz bedroht. Er könne sich keine Schneideanlage für 500.000 Euro oder gar eine Million leisten, sagte Geschäftsführer Christoph Hils. Die Entscheidung und die Konsequenzen müsse er erst einmal überschlafen. „Das bedeutet, dass wir unser Geschäft nicht mehr weiterführen können.“ Es sehe „im Moment“ nach einem Aus für sein Unternehmen aus.

Speisekarten bemüht

Die Anwältin der überregionalen Abraham Schinken GmbH, Andrea Ringle, vermutete, der Schutzverband habe die neue Regelung aus wirtschaftlichem Interesse vorangetrieben. „Es ist offensichtlich so gewesen, dass man Abraham nicht im Boot haben wollte - und weiter nicht will.“ Abraham produziert den Schinken regional, lässt ihn aber zentral in Seevetal schneiden und verpacken.

Auf der Suche nach einer Lösung wurden in der Verhandlung auch Speisekarten bemüht. Auf den Tisch kamen unterschiedliche Schutz-Regelungen bei Spezialitäten von Parmaschinken bis zu griechischen Korinthen. Zeitweise wurde gar diskutiert, den Schinken zwar außerhalb des Schwarzwaldes zu schneiden, dann aber zur Kontrolle zurück in die Ursprungsregion zu bringen - die Idee wurde allerdings einvernehmlich als nicht praktikabel verworfen.

Keine neue Frage

Die Verpackungsfrage ist nicht neu: 2003 war sie laut Hacker in Sachen Parmaschinken und Grana Padano an den Europäischen Gerichtshof herangetragen worden. Der EuGH bejahte damals grundsätzlich, dass die Verpackung am Ursprungsort vorgeschrieben werden kann, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Beim Parmaschinken geht der Schutz viel weiter: Er muss nicht nur in Parma hergestellt, geschnitten und abgepackt werden, sondern er darf auch nur aus bestimmten Schweinerassen aus einem bestimmten Gebiet hergestellt sein - und die Schweine müssen auch noch eine ganz bestimmte Kost einhalten.

Beim Schwarzwälder Schinken müssen die Schweine nicht aus dem Schwarzwald stammen, nicht einmal aus Deutschland. Und die Tiere dürfen fressen, was sie wollen - oder was ihr Besitzer ihnen füttert.