Bewährung statt Gefängnis: Obwohl sie ihr Opfer mit völlig überteuerten Behandlungen systematisch ausgebeutet haben, hat die Berufung von zwei selbsternannte Geistheilerinnen Erfolg. Ein Grund dafür ist ein Geständnis, das eigentlich keines ist.

Möglingen - Eine Bewährungsstrafe statt knapp drei Jahre Haft: Das Landgericht Stuttgart hat am Montag deutlich milder gegen zwei selbst ernannte Geistheilerinnen aus Möglingen geurteilt als das Ludwigsburger Amtsgericht vor knapp einem Jahr. Den beiden 66 und 60 Jahre alten Frauen, die ihr Opfer, eine pensionierte Lehrerin, mit überteuerten Behandlungen in den Ruin getrieben haben, bleibt mit dem jetzigen Richterspruch der Gang ins Gefängnis erspart. Ihre Berufung gegen das Ludwigsburger Urteil hatte Erfolg.

 

„Methoden wie bei einer Sekte“

Ausschlaggebend war – wie könnte es angesichts des Metiers der Angeklagten anders sein – ein fast übernatürlicher juristischer Kniff: denn die beiden Damen legten formal gesehen ein Geständnis ab – ohne tatsächlich den Mund aufzumachen. Vielmehr beschränkten die Verteidiger ihren Widerspruch gegen das Ludwigsburger Urteil auf die damals ausgesprochene Strafe. Das bedeutet, die Angeklagten gaben die Vorwürfe des Wuchers indirekt zu und wollten lediglich eine mildere Strafe dafür erreichen. Im juristischen Sinne ist diese sogenannte Berufungsbeschränkung wie ein Geständnis zu werten. Deshalb kam das Landgericht nun dazu, lediglich eine Bewährungsstrafe zu verhängen und die Angeklagten nicht in Haft zu schicken. Dass zwischen dem juristischen Kniff und einem tatsächlichen Geständnis ein gewaltiger Unterschied bestehe, betonte zwar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie fand mit ihrer Forderung nach einer Haftstrafe von mehr als zweieinhalb Jahren für beide Angeklagten aber kein Gehör bei den Stuttgarter Richtern.

Ebenso umstritten wie die angemessene Strafe blieb in dem Berufungsverfahren auch der Schaden, der dem Opfer entstanden ist. Laut der Anklage geht es um mehr als 80 000 Euro, die die heute 68-Jährige zwischen 2010 und 2014 für völlig überteuerte, dubiose Methoden wie Handauflegen und Gespräche mit dem Jenseits zu den beiden Möglinger Heilerinnen gebracht hatte. Dabei setzten die Angeklagten die laut Ärzten willensschwache und leicht zu beeinflussende Frau immer mehr unter Druck. Selbst als die Heilerinnen, die sich über ihre Arbeit bei der Deutschen Post kennengelernt hatten, im Urlaub waren, musste das Opfer Umschläge mit Bargeld hinterlegen. Von „Methoden wie bei einer Sekte“ und einem „besonders perfiden Vorgehen“ sprach die Staatsanwältin. Die Angeklagten hätten dazu beigetragen, dass sich der psychische Zustand des Opfers verschlimmerte. Nachdem die Frau mithilfe ihres Bruders den Kontakt nach Möglingen abgebrochen hatte, musste sie in eine stationäre Therapie.

Die Angeklagten müssen mehr als 80 000 Euro zurückzahlen

Die Ermittler haben mehr als 300 Fälle aufgelistet, in denen teils für eine zehnminütige Therapie 70 Euro fällig wurden. Zudem musste die Frau, die auf der Suche nach seelischem Beistand zu den beiden Angeklagten gekommen war, monatlich 1000 Euro überweisen, um sich und ihre Angehörigen vor schlimmen Schicksalsschlägen zu bewahren. Für die Staatsanwaltschaft ein gewerbsmäßiger Wucher – und die 80 000 Euro nur das „absolute Minimum“, was der Frau an Schaden entstanden sei.

Der Bruder des Opfers hatte während des Prozesses sogar von rund 300 000 Euro gesprochen. Diese Summe, erklärte ein Verteidiger am Montag vor Gericht, sei aber viel zu hoch „und sicher nicht an die Angeklagten geflossen“.

Er könne nur den Schaden bewerten, der tatsächlich nachweisbar sei, sagte der Vorsitzende Richter Alexander Stuckert. Letztlich konnte er für sein Urteil daher nur die gut 80 000 Euro annehmen, die aufgrund von Kontoauszügen und Abbuchungen belegbar waren. „Mehr lässt sich nicht konkretisieren“, meinte der Richter.

Gleichwohl müssen die beiden Angeklagten diesen Betrag an ihr Opfer zurückzahlen, nachdem sie bereits je 8000 Euro als Wiedergutmachung überwiesen haben. Ob jemals die kompletten 80 000 ihren Weg zurück zum Opfers finden, ist aber mehr als fraglich. Auf den von der Polizei durchsuchten Konten der Angeklagten ist jedenfalls nichts mehr zu holen, das Geld für die Wiedergutmachung mussten sich die Frauen leihen. Während die Jüngere Hartz 4 bezieht, bekommt die Ältere Rente.

Das Urteil verfolgten am Montag die Familie des Opfer und Angehörige von anderen „Patienten“. Einige von ihnen haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengetan. Diese Gruppe ist nicht im Netz zu finden, aber über die Mail-Adresse geistheilerinnen@aw.vkn.de erreichbar.