Der Landtag muss die Zahl der Unterstützungsunterschriften für Kandidaten zur Landtagswahl wegen der Pandemie absenken. Der Verfassungsgerichtshof urteilt klug und der Lage angemessen – wie peinlich für alle Fraktionen, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Der Verfassungsgerichtshof für Baden-Württemberg hat die Untätigkeit des Landtags kühl bestraft. Das Parlament muss die Hürde für die dort nicht vertretenen Parteien absenken, damit sie auch unter den Bedingungen der Pandemie Wahlkreiskandidaten zur Landtagswahl im März 2021 aufstellen können. Dieses Urteil ist eine Blamage für sämtliche Landtagsfraktionen, die es einfach mal haben darauf ankommen lassen, ohne sich ernsthaft mit dem Anliegen der Kleinparteien zu befassen. Dieser Vorwurf trifft auch die Grünen: Dort gab es zwar Stimmen, die für ein Einlenken warben – doch hat es sich die Parteiführung nicht mit dem Koalitionspartner CDU verscherzen wollen, der klar auf Ablehnung setzte.