Er hatte einer Studentin vorab Zugang zu Prüfungsaufgaben verschafft. Deswegen wurde ein Professor der Beamtenhochschule in Ludwigsburg aus dem Staatsdienst entfernt. Zu Recht, findet das Verwaltungsgericht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Ein Professor der Verwaltungshochschule in Ludwigsburg, der einer Studentin vorab Zugang zu Prüfungsaufgaben verschafft hatte, ist zu Recht aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und damit eine Klage des Juristen gegen das Land abgewiesen. In dem aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes teilweise gekürzten Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, wird sein Verhalten als „besonders schweres Dienstvergehen“ gewertet. Der Endvierziger habe gegen die „Kernpflichten eines Professors“ verstoßen und das in ihn gesetzte Vertrauen damit unwiederbringlich zerstört, befanden die Richter (Aktenzeichen DL 23 K 4924/18). Daher sei die schärfste Disziplinarmaßnahme gerechtfertigt.