Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sieht keine Gründe, warum es ein generelles Abschiebungsverbot nach Somalia geben sollte.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg sieht keine Gründe für ein generelles Verbot von Abschiebungen nach Somalia. Der 9. Senat gab mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 17. Juli der Berufung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart statt. Es geht um einen Somalier, der 2016 nach Deutschland gekommen und dessen Asylantrag abgelehnt worden war. (Az: A 9 S 1566/18)

 

Das VG Stuttgart war davon überzeugt, dass Rückkehrer nach Somalia wegen der dort herrschenden Lebensmittelknappheit einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. Dem widersprach der VGH in Mannheim. Dem arbeitsfähigen und gesunden jungen Mann drohe im Falle der Rückführung in die Hauptstadt Mogadischu keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Seit der vom VG zur Begründung herangezogenen Dürre im Jahr 2017 in Somalia habe sich die Situation deutlich verbessert. 2018 und 2019 habe es ergiebige Regenfälle gegeben. Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen.