Das OLG Karlsruhe urteilt zugunsten betrogener VW-Kunden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Im Dieselstreit den Durchblick zu behalten fällt zunehmend schwerer. Da laufen zum einen vergleichbare Verfahren an unterschiedlichen Gerichten, zum anderen beschäftigen juristisch unterschiedliche Sachverhalte die gleiche Instanz. Doch eines scheint sich abzuzeichnen: Immer mehr Richtern reißt der Geduldsfaden im Umgang mit den Betrügern in den Konzernzentralen. Das Karlsruher Urteil ist nur ein Beispiel dafür.

 

Urteile dieser Art kann es künftig häufiger geben

Dass Volkswagen der betrogenen Dieselkundschaft ohne Nutzungsersatz einen Neuwagen vor die Tür zu stellen hat, ist aus Sicht der betroffenen Kunden so etwas wie die Maximalausbeute. Und Urteile dieser Art kann es künftig häufiger geben. Bisher wurden zahlreiche Klagen gar nicht entschieden, sondern kurz vor Verkündung eines für VW mutmaßlich nachteiligen Urteils zurückgenommen. VW hat sich im Einzelfall kundenfreundlich verglichen. Mit dem Urteil des OLG Karlsruhe und dem Hinweisbeschluss des BGH im Rücken können die Kläger pokern. Ihr Prozessrisiko sinkt – und mit jedem Tag, an dem der alte Wagen benutzt wird, steigt ihr relativer Gewinn. Am Ende des Wegs durch die Instanzen gibt es das nagelneue Nachfolgemodell. Das ist eine Verzinsung, die derzeit keine Bank bieten kann. Und es gibt keinen Grund, Mitleid mit der Autoindustrie zu haben.