Stundenlang Verdächtige zu beschatten, macht hungrig und Durst. Zwei Heilbronner Kriminalbeamte haben beides in einer Bretzfelder Besenwirtschaft gestillt und dabei kräftig einen über den Durst getrunken – das hat Folgen.

Heilbronn - Ausgerechnet am Schmutzigen Donnerstag ist der Abstecher zweier Heilbronner Kriminalbeamter in einen Besen in Bretzfeld vor dem Amtsgericht Heilbronn verhandelt worden. Denn aus einer eigentlich geplanten verspäteten Mittagspause wurde ein frühabendliches Saufgelage. Weil die Männer dabei ihre Dienstwaffen trugen und einer der beiden den Dienstwagen im betrunkenen Zustand zurück ins Revier nach Heilbronn fuhr, sind sie am Donnerstag wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Waffe zu saftigen Geldstrafen verurteilt worden. Der 63-jährige, mittlerweile pensionierte Kriminaloberkommissar, der das Auto gefahren hatte, wurde zudem wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt mit insgesamt 145 Tagessätzen zu je 45 Euro bestraft. Sein 60 Jahre alter Kollege bekam 130 Tagessätze à 50 Euro aufgebrummt.

 

Beide Beamte haben zig Dienstjahre auf dem Buckel

Für beide ist der Ausflug in die Besenwirtschaft am 17. Dezember 2015 damit aber immer noch nicht zu Ende. Ihnen drohen noch disziplinarrechtliche Konsequenzen. Der Jüngere würde im März regulär in den Ruhestand versetzt, möchte aber seine Dienstzeit verlängern. Das könnte jetzt klappen, da er wie sein Exkollege zwar mit einer saftigen Geldstrafe, aber eben ohne Gefängnisstrafe davon gekommen ist – wie sie der Staatsanwalt gefordert hatte.

Beide Männer fühlten sich sichtlich unwohl auf der Anklagebank: Immerhin handelt es sich bei ihnen um Kriminalbeamte, die 45 und 38 Jahre unbeanstandet ihren Dienst getan haben. Die Kollegen waren an diesem 17. Dezember 2015 fast zeitgleich zum Dienst gemeldet. Der Ältere hatte um 7.49 Uhr eingestempelt, der Jüngere war zwei Minuten später erschienen. Um 10 Uhr fuhren die zwei laut den Erklärungen ihrer Verteidiger vor Gericht mit einem zivilen Polizeiauto vom Hof, um in Heilbronn ein Gruppe Rumänen zu beschatten.

Auch der Chauffeurin schmeckt der Wein

Die wurden verdächtigt, andere Rumänen ins Land zu schleusen, um Kontobetrügereien zu begehen. Bis um 16 Uhr observierten die zwei Kriminalpolizisten die Bande. Dann beschlossen sie, die Beschattung abzubrechen. Sie seien daraufhin nach Bretzfeld in die Besenwirtschaft gefahren, so die Schilderung, weil sie den ganzen Tag noch nichts gegessen und getrunken hätten. Das haben sie im Besen kräftig nachgeholt. Dort haben sie sich nicht nur am Essen, sondern auch am Wein gütlich getan. Der Ältere rief eine Bekannte an, um sich von ihr abholen zu lassen. Diese kam zwar, konnte aber schließlich nicht mehr chauffieren: Ihr schmeckte der Wein ebenfalls.

Als das Trio um kurz nach 20 Uhr die Weinwirtschaft verließ, waren sie alle drei nicht mehr standfest. Die Frau musste sich übergeben, ihr ging es schlecht. Die Männer „waren lustig“, sagte ein Zeuge. Beide hätten Mühe gehabt, die zwei Treppenstufen, die von der Besenwirtschaft zum Parkplatz führten, zu erklimmen. Sie hätten sich gegenseitig gestützt. Der Ältere sei dennoch gestürzt. Als der Jüngere sich bückte, um seinen Kollegen zu helfen, sah der Zeuge die Pistole im Hosenbund stecken. Danach, sagte der Zeuge, habe er nach hinten gefasst und kontrolliert, ob die Waffe noch da gewesen sei. „Uns ist das komisch vorgekommen“, erzählte der Zeuge – zwei schwer betrunkene, zugleich bewaffnete Männer: Er verständigte die Polizei.

Noch um Mitternacht haben beide etwa 1,5 Promille intus

Der 63-Jährige hatte derweil wohl noch versucht, jemanden aufzutreiben, der den Dienstwagen und die Zechkumpanen holen könnte. Vergeblich. Also setzte er sich in den Wagen, in dem auf dem Beifahrersitz die Bekannte mit ihrer Übelkeit kämpfte und im Fonds der 60-Jährige schon seinen Rausch ausschlief. Er fuhr das Auto in Schlangenlinien bis zum Revier. Dort wurde die Drei von Kollegen der Schutzpolizei empfangen, entwaffnet, belehrt – und zur Blutentnahme geschickt. Um Mitternacht hatten beide etwa 1,5 Promille Alkohol im Blut.

Der Staatsanwalt hatte jeweils viermonatige Bewährungsstrafen gefordert. Zwar seien die Angeklagten als Kriminalpolizisten grundsätzlich berechtigt, auch im Privatleben ihre Waffen zu tragen. Allerdings müssten sie dann eben auch nüchtern bleiben und ihre Waffen sicher verwahren – und nicht im Hosenbund. Die Verteidiger hatten auf geringere Geldstrafen plädiert. Immerhin sei die lange Verfahrensdauer und die mediale Aufmerksamkeit um die Sauftour eine erhebliche Belastung gewesen. Der 63-Jährige, ein passionierter Jäger, muss sich nun im Ruhestand wohl ein anderes Hobby suchen. Mit mehr als 60 Tagessätzen Strafe ist sein Jagdschein perdu.