Urteil gegen Hanna S. Brutale Schlägerin? Mutmaßliche Linksextreme wegen Gewalttaten verurteilt

Hanna S. ist eine schmale Person, die dieses Jahr eigentlich einen Kunstpreis der Bundesrepublik Deutschland erhalten sollte. Foto: Alf Meier/dpa

Das Oberlandesgericht München hat die mutmaßliche Linksextreme Hanna S. wegen Beteiligung an Gewalttaten in Ungarn zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Auch am Tag der Urteilsverkündung erheben sie sich von ihren Sitzen in dem Münchner Gerichtssaal, als Hanna S. vom Wachpersonal rein geführt wird. Eine Minute erhält sie brandenden Applaus von einigen Dutzend Unterstützern aus der linken Szene. Das ist erlaubt, der Prozess hat noch nicht begonnen. Danach muss es aber still sein, hatte Philipp Stoll schon mehrfach angemahnt und mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gedroht. Er ist der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer des Oberlandesgerichts.

 

Bei der Verkündung des Urteils ist es denn auch ruhig im unterirdischen und hoch gesicherten Saal neben dem Gefängnis Stadelheim. Hanna S. erhält fünf Jahre Gefängnis für gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. S., eine junge Linksradikale aus Nürnberg, hat demnach einer Autonomen-Gruppe angehört. Diese hat in Budapest Jagd auf Neonazis gemacht, sie überfallen, zusammengeschlagen und erheblich verletzt.

Eines wollte sie aber nicht, wovon die Staatsanwaltschaft noch ausgegangen war: die Rechtsradikalen töten. Richter Stoll sagt explizit: „Die Angegriffenen sollten nicht zu Tode kommen.“ Damit ist der Vorwurf des versuchten Mordes vom Tisch, die Anklage hatte auf neun Jahre plädiert.

Der Prozess hat hohe Wellen geschlagen, die bis in das von Viktor Orbán autoritär regierte Ungarn reichen. Schon seit Februar dieses Jahres lief er und arbeitete das Geschehen vom Februar 2023 auf. Hanna S., 30 Jahre alt, ist eine schmale Person, ganz in schwarz gekleidet, das dunkelblonde Haar zum Pferdeschwanz gebunden. Auf der Anklagebank wirkt sie ruhig und konzentriert. Sie hat eine Tischlerlehre absolviert und studiert daraufhin an der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg. In diesem Jahr hätte sie sogar einen Kunstpreis der Bundesrepublik erhalten sollen.

NS-Wehrmacht und die Waffen-SS verherrlicht

Kann diese Frau eine brutale Schlägerin mit Mordabsichten sein? Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte ihr „Gewalttourismus“ vorgeworfen. Die Verteidiger von S., Peer Stolle und Yunus Ziyal, sahen es hingegen nicht einmal als bewiesen an, dass ihre Mandantin überhaupt in Budapest war. Und sollte sie die Frau im roten Anorak auf den Überwachungsvideos gewesen sein, so habe sie keinesfalls mit Mordabsicht gehandelt – sondern eine Körperverletzungen begangen, nicht mehr und nicht weniger, so die Verteidigung.

Zum Geschehen: Um den 12. Februar 2023 versammelten sich wie jedes Jahr Tausende Neonazis aus ganz Europa in der ungarischen Hauptstadt für den „Tag der Ehre“. Dort wird die NS-Wehrmacht und die Waffen-SS verherrlicht, die an diesem Datum im Jahr 1945 einen Ausbruchsversuch unternommen hatten. Sie waren von der Sowjetarmee belagert gewesen.

Ungarns Regierung lässt dieses Treffen zu, die Polizei bemüht sich, Neonazis und meist linke Gegner voneinander fernzuhalten. Yunus Ziyal, der Verteidiger von Hanna S. nennt es ein „Neonazi-Schaulaufen“ und „das größte Event der extremen Rechten“.

Zentimeterlange Kopfplatzwunden, Prellungen, gebrochene Finger

Auch aus verschiedenen Ländern, etwa Deutschland und Italien, reisen militante Linke für Gegenaktionen an. Die Strategie der Gewaltbereiten sieht so aus, auch Richter Stoll schildert das: Vermummt und in Gruppen von um die acht Personen werfen sie einzelne Nazis auf den Boden, halten sie fest, prügeln auf sie ein, auch mit Teleskopstangen. Nach etwa 30 Sekunden erfolgt das Kommando, dass die Aktion beendet ist, die Täter laufen weg.

Bei zwei solcher Überfälle hat Hanna S. laut dem Gerichtsurteil als Frau im roten Anorak mitgemacht. Sie hat demnach die Opfer – ein Deutscher und ein Ungar – auf dem Boden gedrückt gehalten, während andere zuschlugen. Danach sprühte man ihnen Pfefferspray ins Gesicht. Diagnostiziert wurden zentimeterlange Kopfplatzwunden, Prellungen, gebrochene Finger.

Doch will die Antifa töten? Nein, sagt Richter Stoll. Ziele seien gewesen, das Auftreten und weitere Taten von Rechtsradikalen zu verhindern. Sie sollten abgeschreckt werden. Und durch die Gewalt sollte öffentliches Interesse erzeugt werden mit dem Ziel, dass Neofaschisten geächtet und deren Gruppen kleiner werden.

S. setzte sich für Geflüchtete und für die Seenotrettung im Mittelmeer ein

Stoll sagt aber: „Andere Menschen schlägt man nicht.“ Das sei Selbstjustiz. Und die Täter würden sich so „auf dieselbe Stufe stellen wie jene, die sie bekämpfen“.

Am Fall Hanna S. und anderer Autonomer entzündet sich eine Debatte: Rechte Gewalt, linke Gewalt – ist das das Gleiche? Wer will seine Opfer töten? Und wer will sie als Feinde zurichten, ihnen Schmerzen zufügen und sie demütigen? Und: Greift die Justiz bei Linken härter durch als bei Neonazis, die unzweifelhaft immer mehr Zulauf erhalten? Zum Urteil muss man schon anmerken: Fünf Jahre Gefängnis für die beiden Straftaten erscheinen happig.

Hanna S. hat im Prozess von einer schönen, umsorgten Kindheit erzählt. Richtig politisiert wurde sie, als auf der Berufsschule ein 20-jähriger Mitschüler aus Afghanistan von der Polizei abgeholt und abgeschoben werden sollte. Schüler und Schule konnten das verhindern. S. setzte sich für Geflüchtete und für die Seenotrettung im Mittelmeer ein. Zu den Tatvorwürfen schwieg sie.

In Deutschland werden derzeit Anklagen erhoben und Verfahren vorbereitet gegen weitere Autonome, die in Budapest mutmaßlich mitgeprügelt haben. Am weitaus härtesten hat es aber Maja T. erwischt, eine 24-jährige non-binäre Person. Nach ihr war gefahndet worden, sie hatte sich versteckt, wurde schließlich in Berlin gefasst. Und auf Wunsch Ungarns nach Budapest ausgeliefert – was zu heftiger Kritik geführt hatte. Jetzt wird ihr in dem Land der Prozess gemacht, dessen Regierungschef Linke und queere Menschen als größte Feinde brandmarkt. Maja T. drohen bis zu 24 Jahre Gefängnis, im Oktober soll das Urteil fallen.

Das Urteil gegen Hanna S. indes ist nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.

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