Der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler muss einem PR-Berater Schmerzensgeld bezahlen. Angeblich hatte er ihm einen Nasenstüber verpasst.

Stuttgart - Am Stuttgarter Amtsgericht ist am vergangenen Donnerstag nicht nur der Organisator der Demonstrationen gegen Stuttgart 21, der SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker, bestraft worden, sondern auch der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler. Mehr als den Ort haben die beiden Fälle aber nicht gemeinsam. Denn während Stocker vor großer Fankulisse in einer Strafsache verurteilt wurde - er war als Demonstrationsleiter kurzfristig nicht erreichbar - wurde gegen Löffler in einer Privatsache verhandelt. Im Namen des Volkes wurde ihm auferlegt, seinem Widersacher ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zu bezahlen.

Während Stocker die juristische Niederlage zumindest politisch für sich ausnutzen kann, muss Löffler fürchten, dass ihm der unterstellte Nasenstüber gegen einen 47-jährigen PR-Berater am Neujahrsmorgen 2010 im anstehenden Landtagswahlkampf schaden könnte. Der CDU-Kreisvorsitzende Michael Föll hat am Dienstag allerdings klargestellt, dass sich die Parteispitze nicht in diese Angelegenheit einzumischen gedenke. Der Fall sei Löfflers Privatsache. Konsequenzen habe sein Kandidat nicht zu befürchten. Löffler sagte gegenüber der Stuttgarter Zeitung, der beim verbalen Schlagabtausch versehentlich touchierte Kläger habe damals nicht einmal aus der Nase geblutet. Allerdings habe er den Nachweis dafür in der Verhandlung nicht erbringen können. Dieser liege jetzt vor, weshalb er mit seinem Anwalt prüfe, ob er gegen das Urteil vorgehen werde.

Der private Streit in der Wohnung einer gemeinsamen Bekannten vor einem Jahr wäre von nachrangigem Interesse, würde nicht ausgerechnet einem für die CDU (im nördlichen Stuttgarter Wahlkreis) zur Wiederwahl stehenden Mandatsträger vorgeworfen, als Folge einer im Streit beendeten Liebesaffäre fremde Nasen zu polieren. Eine zusätzliche Würze erhielt die Auseinandersetzung durch den Umstand, dass der Abgeordnete nach der Anzeige in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz mit Drohmails aufwartete, die das vermeintliche Opfer als Stalker entlarven sollte und folglich für die Staatsanwaltschaft interessant machte. Allerdings nur vorübergehend - sämtliche Ermittlungen im Nasenstüber-Fall wurden nach kurzer Zeit wegen ihrer geringen Relevanz eingestellt.

Eine politische Dimension erhielt die Posse dann aber doch; und zwar deshalb, weil der Landtagspräsident Peter Straub sich trotz klarer Voten zweiter Justizinstanzen lange weigerte, für das vom PR-Berater angestrengte Privatklageverfahren die Immunität seines Parteifreundes aufzuheben. Nun hat er sich dazu verpflichten müssen, das Parlament darüber entscheiden zu lassen. Der Nasenstüber-Fall wird also fortgesetzt.