Urteil gegen Matthias Hoffmann Hoffmann muss wieder ins Gefängnis

Das Landgericht Mannheim verhängt wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Delikte viereinhalb Jahre Haft gegen den Konzertveranstalter und Organisator der „Afrika“-Zirkusschau.
Mannheim - Sein Verteidiger hatte auf einen Freispruch gehofft; Matthias Hoffmann selbst hatte – nach eigenem Bekunden - unmittelbar vor der Urteilsverkündung noch ein paar „Sofortüberweisungen“ getätigt, um seit Jahren offene Geldstrafen zu begleichen und damit die ihm drohende Haftstrafe in letzter Minute noch abzumildern. Genützt hat es alles wenig.
Nach einer Rücksprache mit der Landesoberkasse bei der noch kein Geld eingegangen war, verkündete der Vorsitzende der Mannheimer Wirtschaftsstrafkammer mit halbstündiger Verspätung das Urteil: Wegen Bankrotts in 32 Fällen, vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchhaltungspflichten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen den früheren Konzert-, Tournee- und Eventveranstalter. Außerdem ordnete die Kammer Untersuchungshaft an. Zwei Polizeibeamte standen schon während des Urteils bereit, um den 59-Jährigen unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung abzuführen.
Viel Geld aus der Firma entnommen
Im Mittelpunkt des Verfahrens in Mannheim, das im Oktober 2020 begonnen hatte, stand die Afrika KG, mit der Hoffmann vor einigen Jahren die weithin bekannte „Afrika, Afrika“ Zirkusschau veranstaltet hat. Obwohl dort schon Ende 2013 Probleme absehbar gewesen seien, habe der Unternehmer bis zum 17. Februar 2014 „reichlich Entnahmen für sich privat getätigt“, erklärte der Vorsitzende Richter. Insgesamt 1,2 Millionen Euro listete er auf, die Hoffmann der Firma entzog.
Einzelbeträge in Höhe von jeweils mehreren zehntausend Euro seien unter anderem an seine MH Hausverwaltung, seine Gastroverwaltung oder eine Grundbesitz AG geflossen. Bis zum 17. Februar seien so viele Mittel beiseite geschafft gewesen, dass die Zahlungsfähigkeit vorgelegen habe. Gleichwohl habe Hoffmann weitergemacht wie zuvor. Er habe Anwaltskosten, Mietschulden und seine Krankenkassenbeiträge von Firmenkonten bezahlt oder hohe Barbeträge privat entnommen, stellte der Richter fest.
Dass beim Handelsregister Hoffmanns Ehefrau Faiza als Geschäftsführerin eingetragen war, hat dem Konzertveranstalter, der einst mit großen Tourneen von Pavarotti bis zu Pink Floyd unzählige Stars der Klassik- und Popmusik präsentierte und weltweit Erfolge feierte, nichts geholfen. Seine Frau sei zwar „eine maßgebliche Tatbeteiligte“ gewesen, erklärte der Vorsitzende. Da sie – nach eigenen Angaben schwer erkrankt und nicht reisefähig – in Afrika sei, gebe es auch gegen sie einen Haftbefehl.
Der Angeklagte hat die wesentlichen Entscheidungen getroffen
Der Hauptverantwortliche für die Taten aber sei Matthias Hoffmann selbst gewesen. Als „faktischer Geschäftsführer“ habe er in der Gesellschaft „die prägenden und wesentlichen Entscheidungen getroffen. Er habe Kontovollmacht gehabt, alle nennenswerten Zahlungen freigegeben, Aufträge an Dritte erteilt oder Einstellungen und Entlassungen durchgeführt, stellte der Vorsitzende fest. Und, auch davon habe sich die Kammer überzeugt,: „Er hat im Unternehmen das größte Büro gehabt“, seine Frau habe sich, wenn sie gekommen sei, „an irgendeinen gerade freien Schreibtisch gesetzt“.
Zu Hoffmanns Gunsten spreche bei der Strafzumessung, dass die Taten schon länger zurücklägen, sein fortgeschrittenes Alter und auch, dass die Veranstaltungsbranche anfällig sei für derartige Delikte. Auf der anderen Seite stehe der Impresario nicht das erste Mal vor Gericht. „Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft“, erklärte der Richter unter Anspielung auf Hoffmanns diverse Verurteilungen zwischen 1998 und 2018, unter anderem wegen Steuerhinterziehung, Betrug und Insolvenzdelikten. „Er hat immer wieder hohe Beträge für sich privat entnommen – während eine Vielzahl von Gläubigern kein Geld bekommen hat“, sagte der Vorsitzende.
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