Urteil gegen Reichsbürger Reichsbürger muss wegen versuchten Polizisten-Mordes ins Gefängnis

Der Angeklagte wird in Handschellen zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal gebracht. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

War es eine panische Flucht oder eine gefährliche Attacke? Das Oberlandesgericht hat einen Mann verurteilt, der im badischen Lörrach einen Polizisten über den Haufen fuhr.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Ein harmloser Mann, der in Panik gerät, weil Polizisten auf sein Auto schießen, wegfahren will und dabei eher versehentlich beziehungsweise in Panik einen Menschen in Uniform über den Haufen fährt: Dieses Bild zeichnete der Anwalt eines 62-jährigen Schreiners aus dem Landkreis Lörrach am Freitagvormittag am Oberlandesgericht Stuttgart von seinem Mandanten.

 

Doch der Senat kam in dem Staatsschutzverfahren zu einem anderen Schluss. Der Mann, der der „Reichsbürger“-Szene zugerechnet wird, habe „seine Ideologie über die Gesundheit des Polizeibeamten“ gestellt. Er habe an jenem Abend im Februar 2022 Gas gegeben, als der Polizist vor seinem Auto war, und ihn angefahren. Dabei habe er schwere Verletzungen und den Tod des Mannes in Kauf genommen. Daher lautete das Urteil auch ganz anders als das erhoffte Ergebnis des Verteidigers: Wegen versuchten Mordes wurde der 62-Jährige zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Dem verletzten Hauptkommissar, der bis heute nicht wieder dienstfähig ist, muss der Verurteilte 30 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Der Mann soll die Verletzungen des Beamten in Kauf genommen haben

Dem gefährlichen Zwischenfall, der einem Showdown glich, war eine stundenlange Verfolgung des alkoholisierten Mannes vorausgegangen. Er war kurz nach 21 Uhr einer Streife aufgefallen, weil er innerorts viel zu schnell fuhr. Mehrere Male schaffte es die Polizei, seinen Wagen zu stoppen, doch jedes Mal fuhr er wieder weg und ergriff die Flucht. Bei einer dieser Begegnungen roch eine Beamtin Alkohol. Es habe zwei Gründe gegeben, ihn anzuhalten und zu kontrollieren, führte der Vorsitzende Richter aus – als kleine Nachhilfelektion in Staatskunde für den „Reichsbürger“: Zum einen sei er zu schnell gefahren, zum anderen wollte die Polizei seine Trunkenheitsfahrt zur Gefahrenabwehr stoppen.

Als es erneut auf der Bundesstraße 3 gelang, den Mercedes des Mannes auszubremsen, raste der Mann los, als er von vorne einen Beamten auf sich zukommen sah. An die Theorie, hier in Panik gehandelt zu haben, glaubten die Richter auch deshalb nicht, weil der 62-Jährige kurz nach dem Zwischenfall im Krankenhaus mit einem Pfleger sprach. Er fragte den Krankenhausmitarbeiter, was er denn getan hätte, wenn vor ihm ein Polizist mit gezogener Waffe gestanden hätte. „Ich hätte mich ergeben“, habe der Pfleger gesagt. „Ich habe mich anders entschieden“, habe der 62-Jährige geantwortet.

Diese Aussage wertete der Senat als Indiz, dass der Angeklagte zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe. Er habe es als legitim angesehen, Polizisten anzugreifen, ja sogar zu töten. Die Richter maßen der „Reichsbürger“-Ideologie eine entscheidende Bedeutung zu bei der Motivation des Mannes, Gas zu geben, den Beamten umzufahren. Er habe die Rolle der Polizei und die Regeln des Rechtsstaates nicht akzeptiert.

Der Angeklagte stellt sich selbst als völlig harmlos dar

Noch mehr Widersprüche wurden aufgedeckt. So hatte sich der Angeklagte bei seinem letzten Wort am Vormittag noch als friedliebend, den christlichen Werten verpflichtet und die Zehn Gebote achtend dargestellt. Er wollte auch Qigong-Übungen vormachen, um zu beweisen, dass er zwei Armbrüste nur bestellt habe, weil es eine Bogenschießübung gebe, um Körper, Geist und Seele zu erreichen. Die Richter ließen ihn nicht turnen. Auch, weil sie seine Behauptung, sich nie bewaffnet haben zu wollen, nicht ganz glaubten. Bei der Hausdurchsuchung fanden Ermittelnde scharfe Patronen – ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

In dem Verfahren war der Weg des Mannes in die Radikalisierung genau nachgezeichnet worden. Eine Expertin des Landeskriminalamts bezeichnete den Weg des Mannes als „bilderbuchartig“ und typisch für die Szene der „Reichsbürger“.

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