Ex-Trainer des TSV Höfingen hat Kinder unsittlich berührt und nackt fotografiert

Leonberg/Stuttgart - Der frühere Tischtennis-Jugendtrainer des TSV Höfingen muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis – das hat die Zweite Große Jugendkammer des Stuttgarter Landgerichts entschieden. Das mit zwei Berufsrichterinnen und zwei Schöffen besetzte Gericht befand den 62-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in elf Fällen sowie Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft gefordert, seine beiden Verteidiger hielten nicht mehr als drei Jahre für ausreichend.

 

„Die Kammer hat aufgrund der detaillierten polizeilichen Vernehmungen der Opfer und der umfangreichen Ermittlungen keine Zweifel, dass sich die angeklagten Fälle so abgespielt haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg. Der 62-Jährige habe das Vertrauen der Eltern und der Kinder massiv missbraucht und die Opfer in seinen alleinigen Einflussbereich gebracht, fernab jeder Einwirkungsmöglichkeit der Eltern, wo er mit der Autorität eines Trainers das Sagen gehabt habe. „So etwas darf nicht sein“, sagte die Richterin.

Der pensionierte Ingenieur hatte in den vergangenen 20 Jahren regelmäßig Ausflüge zu seinem Ferienhaus im österreichischen Lochau am Pfänder und an den Bodensee als „Vereinsaktivitäten“ angeboten. Dabei hatte er die Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren sexuell missbraucht – es gab insgesamt 20 Opfer, sechs fanden sich in der Anklageschrift wieder. Diese mussten den Mann mit der Hand befriedigen, und manchmal hatte er sie aufgefordert, vor ihm zu masturbieren. Bei den Segel-Touren hatte er die Jungen dazu gedrängt, dass sie ihre Badehosen ausziehen, dann fotografierte er sie. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung und der Berghütte stellte die Polizei auch kinderpornografisches Material sicher.

Bei den beiden angeklagten Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs wich die Kammer allerdings vom üblichen Strafrahmen ab. Dies hatte die Staatsanwaltschaft anders bewertet. Auch die Zustimmung eines Schmerzensgeldes an die beiden Nebenkläger, die mit 8000 Euro und 10 000 Euro entschädigt werden sollen, führte zu einer Strafrahmenverschiebung zu Gunsten des Mannes.